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Arbeiter im leeren Plenarsaal des Bundestages mit abmontierten Sitzreihen © picture alliance/dpa/Michael KappelerFoto: picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Bundesverfassungsgericht hat lediglich die Eilentscheidung abgelehnt

Pressemitteilung von Friedrich Straetmanns,

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform erklären der Sprecher für Rechtspolitik der Fraktion DIE LINKE Friedrich Straetmanns, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann und die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Britta Haßelmann:

STRAETMANNS: „Wir erhalten unsere Kritik aufrecht, dass es sich hier um einen Präzedenzfall eines politischen Wahlrechts handelt. Bisher wurde das Wahlrecht stets mit einer breiten Mehrheit beschlossen. Beim ersten Bruch mit dieser Tradition schaffen sich CDU und CSU einen Bonus, indem drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden sollen. Im schlimmsten Fall entscheidet das über eine Regierungsmehrheit.“

BUSCHMANN: „Es bleibt dabei: Teile des neuen Wahlrechts sind unserer Ansicht nach verfassungswidrig. Denn es schanzt der Union durch die unausgeglichenen Überhangmandate einen Mandatsbonus zu. Das neue Wahlrecht ist zudem so schlecht formuliert, dass nicht klar ist, wie aus einem konkreten Wahlergebnis eine konkrete Zusammensetzung des Bundestages abzuleiten ist. Beiden Argumenten hat das Bundesverfassungsgericht heute Stichhaltigkeit attestiert. Das Verfassungsgericht hat heute klar gesagt, dass es lediglich die Eilentscheidung ablehnt. Es hat ebenso klar festgestellt, dass es sein kann, dass es das neue Wahlrecht in der Hauptsache aufgrund beider Argumente für verfassungswidrig erklären könnte. Dafür tragen CDU, CSU und SPD die politische Verantwortung. Es wird Aufgabe des nächsten Deutschen Bundestages sein, eine Wahlrechtsreform durchzuführen, die verfassungsfest und fair ist und die vor allen Dingen das Wachstum des Deutschen Bundestages effektiv deckelt.“

HASSELMANN: „Das Bundesverfassungsgericht hat in einer verständlicherweise schwierigen Abwägung unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Frage, ob das von der Koalition beschlossene Wahlrechtgesetz verfassungswidrig ist, bleibt dem Hauptsacheverfahren überlassen und ist damit juristisch nicht vom Tisch. Das Gericht hat klargemacht, dass unsere verfassungsrechtlichen Bedenken Gewicht haben und einer Klärung bedürfen. Unabhängig von der juristischen Entscheidung bleibt eine weitere zentrale Kritik bestehen: CDU, CSU und SPD sind bereits in ihrem Versuch einer wirksamen Wahlrechtsreform kläglich gescheitert. Denn das eigentliche Ziel, die Größe des Bundestages effektiv und dauerhaft zu begrenzen, wird mit diesem Gesetz klar verfehlt. CDU, CSU und SPD haben sich jahrelang geweigert, die notwendige Reform anzupacken und sich dann nicht getraut, wirklich effektive Maßnahmen für die jetzt anstehende Bundestagswahl zu ergreifen. Wahlrechtsexpert*innen befürchten, dass der Bundestag mit dem Wahlergebnis im September erheblich wachsen wird. Damit bleibt dieses Gesetz ein großer Bluff.“