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Bundestag muss Zustimmung zum gescheiterten Verfassungsvertrag aufheben, um Weg für einen Neuanfang im europäischen Verfassungsprozess freizumachen

Pressemitteilung von Alexander Ulrich,

Zur Rolle der deutschen EU-Ratpräsidentschaft bei der Wiederbelebung des europäischen Verfassungsprozesses erklärt Alexander Ulrich, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Europa-Ausschuss des Bundestages:

Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft findet sich keine Aussage darüber, mit welchen Inhalten die Bundesregierung den europäischen Verfassungsprozess wieder beleben will. Der Verfassungsvertrag ist in Frankreich und den Niederlanden gescheitert und auch von Deutschland nicht ratifiziert. Eineinhalb Jahre später reicht es nicht aus, nur einen Zeitplan für das weitere Vorgehen anzukündigen.

DIE LINKE. fordert deshalb in einem parlamentarischen Antrag „Für eine demokratische, freiheitliche, soziale und Frieden sichernde Verfassung der Europäischen Union“ (16/3402) eine die Demokratisierung der EU und die verbindliche Verankerung von politischen und sozialen Menschenrechten. Die EU und ihre Organe müssen das Prinzip der Sozialstaatlichkeit achten und die Wohlfahrt und Wohlstand der Menschen fördern sowie eine friedenssichernde und auf Abrüstung gerichtete Außenpolitik betreiben. Mit diesen Inhalten kann ein neuer Verfassungsvertrag die Mehrheit der Bevölkerung aller EU-Mitgliedsstaaten gewinnen.

Um die Ernsthaftigkeit eines Neuanfangs in dem europäischen Verfassungsprozess zu unterstreichen wird zugleich die Aufhebung der Zustimmung des Bundestags zum gescheiterten Verfassungsvertrag beantragt.

Für die am 1. Januar 2007 beginnende deutsche EU-Ratspräsidentschaft braucht die Europäische Union die Perspektive eines Neuanfangs und keine weiteren Denkpausen und auch kein starres Festhalten an einem gescheiterten Projekt. Um eine breite demokratische Willensbildung über die Zukunft der Europäischen Union zu initiieren, ist es unerlässlich, ja überfällig, Eckpunkte für einen anderen, einen zustimmungsfähigen Verfassungsvertrags zu formulieren und für deren Akzeptanz zu werben.