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Bundesregierung schützt Daten nicht

Pressemitteilung von Jan Korte,

"Der Kabinetts-Kompromiss zum verbesserten Schutz persönlicher Daten ist in Wahrheit gar keiner. Denn er berücksichtigt vor allem Wirtschaftsinteressen und nicht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger", erklärt Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Fraktion DIE LINKE. "Die Idee, das Datenschutzgesetz zu novellieren, war zwar im Ansatz richtig. Nun aber feiert die Bundesregierung einen Gesetzentwurf als Erfolg, der den Datenschutzskandalen bei der Telekom und bei Lidl in keiner Weise gerecht wird." Korte weiter:

"Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble brüstet sich mit der angeblichen Streichung des so genannten Listenprivilegs. Dieses sah bislang vor, dass personenbezogene Daten in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen für Werbezwecke oder Marktforschung genutzt werden können. Die verkündete Abschaffung dieses Privilegs ist aber gar keine, denn zum einen wird betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren gewährt und zum anderen gilt die nun im Gesetzentwurf verankerte Einwilligungserfordernis nicht für Eigenwerbung von Unternehmen mit eigenen Kundendaten.

Auch die ‚freiwillige’ Einführung eines so genannten Datenschutzsiegels für Wirtschaftsunternehmen diskreditiert diese gute Idee bereits in ihrer Geburtsstunde. Denn die dafür notwendigen datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren basieren unter anderem auf dem geltendem Datenschutzrecht, das auch nach der angekündigten Reform unzureichend und veraltet ist.

Zu allem Überfluss handelt die Koalition auch noch inkonsequent, weil nicht gleichzeitig die Kontrollinstanzen für den Datenschutz, also die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, materiell und finanziell besser ausgestattet werden. Eine transparente und kontinuierliche Kontrolle etwa der Inhaber eines Datenschutzsiegels ist so nicht möglich.

DIE LINKE fordert vor diesem Hintergrund ein Sofortprogramm zur Stärkung des Datenschutzes. Über dieses müssen besonders die Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben entsprechend der gesellschaftlichen Erfordernisse nachkommen zu können."