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Bundesregierung muss Klientelpolitik zu Lasten der Versicherten beenden

Pressemitteilung von Harald Koch,

"Die deutschen Versicherer haben in diesem Jahr gleich doppelt Grund zur Freude: Zum einen konnten sie insgesamt höhere Einnahmen verbuchen. Zum anderen folgte die Bundesregierung vergangene Woche in vorauseilendem Gehorsam dem Gejammer der Versicherer, indem sie den Versicherten Ansprüche auf Überschussanteile und Teile der Bewertungsreserven strich. Schwarz-Gelb macht sich zum Erfüllungsgehilfen der Versicherungslobby und betreibt absurde Klientelpolitik zu Lasten der Versicherten", erklärt Harald Koch, für die Fraktion DIE LINKE Mitglied im Finanzausschuss, anlässlich der heutigen Jahrespressekonferenz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Koch weiter:

"Durch Taschenspielertricks, die die Versicherungslobby der Bundesregierung ins Gesetz diktiert hat, werden vertragliche Ansprüche der Versicherten verletzt. Begründet wurde diese kalte Enteignung mit der Angst, die Lebensversicherer könnten in einem Niedrigzinsumfeld die von ihnen garantierten Leistungen kurz- und mittelfristig nicht mehr erbringen. Heute verkündet der GDV scheinheilig, derlei Sorgen seien ‚unbegründet‘. Dahinter steckt vermutlich die Furcht der Versicherer, dass ihnen die Kunden weglaufen könnten und die Lebensversicherung damit endgültig ein Auslaufmodell wird. Dass sich die Koalition am Nasenring durch die Manege führen lässt, erkennt man auch daran, dass die Lebensversicherer eine Nettoverzinsung von rund vier Prozent auf ihre Kapitalanlagen erwirtschaften konnten, was deutlich über dem Garantiezins liegt.Die Bundesregierung darf nicht länger die Versicherungswirtschaft hofieren, sie muss sich endlich auf die Seite der Versicherten stellen. DIE LINKE fordert deshalb, die Beteiligung der Versicherungsnehmer am gesamten Rohüberschuss auf insgesamt 90 Prozent anzuheben. Darüber hinaus muss die Mindestzuführungsverordnung geändert und eine verbindliche Beteiligung der Versicherten an der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattung und dem Schlussüberschussanteilsfonds von mindestens 50 Prozent festgeschrieben werden."