„Die Bundesregierung scheitert mit ihrem angestrebten Ziel, mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu erreichen. Statt eine schon lange überfällige und dringend notwendige Verbesserung ihrer Situation herbeizuführen, normiert der Entwurf der Bundesregierung auch noch die Unsicherheit für diesen Beruf“, erklärt Harald Weinberg, Sprecher für Krankenhauspolitik der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die morgige Anhörung zum MTA-Reform-Gesetz, das auch Regelungen hinsichtlich des Notfallsanitätergesetzes beinhaltet. Weinberg weiter:
„Da der Entwurf der Bundesregierung schlicht ungeeignet ist, haben wir einen Änderungsantrag in die parlamentarische Beratung eingebracht. Wir wollen, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern erlaubt wird, Maßnahmen, die sie in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen, auch tatsächlich eigenständig erbringen zu dürfen und dabei rechtlich abgesichert zu sein.
Wir müssen aufhören, ihnen die Arbeit schwerzumachen. In welchem anderen Beruf gibt es das denn, dass man etwas in der Ausbildung lernt, und wenn man es dann im Beruf anwendet, kommt man vor Gericht?! Obendrein können durch die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit kleineren und nicht schwerwiegenden Verletzungen Ressourcen in der stationären Versorgung gar entlastet werden, da diese aktuell aus haftungsrechtlichen Gründen und aus Gründen der Vergütung in Krankenhäuser transportiert werden. Das Problem ist lange bekannt, die Bundesregierung muss endlich handeln. Gerade durch die Corona-Pandemie sollte erneut deutlich geworden sein, welch wichtige Arbeit die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter leisten.“