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Bundesregierung ignoriert Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Pressemitteilung von Katja Kipping,

Zu den Aussagen der Bundesregierung in einer Antwort auf die Kleine Anfrage von Katja Kipping und der Fraktion DIE LINKE zur "Ermittlung des menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums" (BT-Drucksache 17/2711) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

„Die Bundesregierung will bei der Neuberechnung der Regelleistungen nicht berücksichtigen, ob die gewählte Bezugsgruppe zur Ermittlung des Regelsatzes überhaupt in Frage kommt oder nicht schon bereits in Armut lebt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies aber als Voraussetzung für die Nutzung des von der Bundesregierung präferierten Statistikmodells gefordert. Damit wird das immanente Problem des Modells - die mögliche Verarmung der Bezugsgruppe – komplett ignoriert.

Ferner hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil darauf verwiesen, dass die Datenbasis für die Berechnung der Regelleistung verfälscht wird, wenn die Menschen, die in Deutschland in verdeckter Armut leben, nicht aus der Bezugsgruppe heraus gerechnet werden. Das sind circa fünf Millionen Personen. Weiterhin sollen nur noch diejenigen mit ausschließlichem - statt wie bisher mit überwiegendem - Bezug von Grundsicherungsleistungen heraus gerechnet werden.

Die Bundesregierung versucht, die Regelleistungen durch Manipulation der Bezugsgruppe weiterhin auf dem bisherigen Armutsniveau zu belassen und ignoriert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch liegen bisher keine konkreten Angaben der Bundesregierung zur Methode der Bestimmung der Regelleistungen vor. Sie sollen erst mit der Veröffentlichung der Regelleistungsberechnung erfolgen. Die Methode kann somit dem gewünschten Ergebnis angepasst werden. Das ist nicht akzeptabel.“