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Bundesregierung darf Ilisu-Staudamm nicht unterstützen

Pressemitteilung von Norman Paech,

Zur Finanzierung des umstrittenen Ilisu-Staudamm-Projekts in der Türkei durch eine europäische Bankengruppe, erklärt der außenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Norman Paech:

Mit der Kreditvergabe für das umstrittene Staudamm-Projekt in Höhe von 1,2 Milliarden Euro durch eine europäische Bankengruppe, an der auch die deutsche Deka Bank beteiligt ist, setzt sich fort, was die Bundesregierung im März vorgelegt hat. Damals hat sie gegen die Bedenken internationaler Organisationen und gegen die Stimmen der LINKEN und der Grünen eine Kreditbürgschaft in Höhe von rund 93 Millionen Euro im Parlament durchgewunken.

Der Bundesregierung war damals wie heute bekannt, dass das Projekt massiv gegen internationale menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards verstößt und dass die Türkei die mit der Kreditvergabe verbundenen Auflagen nicht erfüllen kann.

Noch sind die ökologischen Folgen nicht vollständig abzusehen, verheerend werden sie in jedem Fall sein. Auch die Anrainerstaaten Syrien und Irak werden von den Folgen betroffen sein, wenn der grenzüberschreitende Tigris aufgestaut und der Wasserfluss in die im Sommer dürren Regionen der Nachbarländer drastisch reduziert wird.

Die Umsiedlungspläne und Entschädigungen für die rund 55.000 in der Region lebenden Menschen, überwiegend Kurdinnen und Kurden, verstoßen massiv gegen menschenrechtliche und soziale Grundsätze. Durch Enteignungen und Zwangsumsiedlungen verlieren diese Menschen ihre Existenzgrundlage und werden ins Elend vertrieben. Hinzu kommt die Zerstörung antiker kurdischer Kulturgüter.

Für die Konsequenzen wird auch die Bundesregierung mit verantwortlich sein. Sie sollte sich daher schnell für eine Umkehr entscheiden und ihren Beitrag dazu leisten, dieses Projekt zu stoppen. Sie sollte der Aufforderung von medico international folgen und eine Parlamentarierdelegation in die Region schicken, um sich vor Ort von der Missachtung der mit der Kreditbürgschaft verbundenen Auflagen zu überzeugen und die Bürgschaft zurück nehmen.