“Die vorgesehenen Änderungen orientieren sich mehr an der Kostenrechnung der Deutschen Bahn AG als an der Stärkung der Verbraucherrechte in Bussen und Bahnen ", kritisiert Karin Binder den heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu den Fahrgastrechten. Die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:
"58 Minuten Warten auf einem zugigen Bahnhof oder Nachtbus-Odysseen wegen verpasster Anschlusszüge stellen für Bundesjustizministerin Zypries offenbar kein echtes Problem dar. Denn auch künftig sollen solche Widrigkeiten kein Grund für Entschädigungsleistungen sein. Mit der geplanten Fahrpreiserstattung von mageren 25 Prozent, die erst bei Verspätungen von über einer Stunde gewährt werden sollen, kommt die Bahn für eine äußerst mangelhafte Leistung ziemlich billig davon.Fahrgastrechte stellen wir uns anders vor: 30 Minuten Warten muss reichen für eine 25 prozentige Fahrpreiserstattung und bei 60 Minuten muss es die Hälfte des Fahrpreises sein. Gerade für Pendlerinnen und Pendler im Nahverkehr ist auch die freie Wahl der Ersatzverkehrsmittel bei Zugverspätungen von zentraler Bedeutung.
Damit Fahrgäste ihre Rechte gegen die Verkehrsunternehmen durchsetzen können, ist es notwendig, dass es flächendeckend unabhängige Schlichtungsstellen gibt. Diese müssen im Gesetz verankert und langfristig finanziell abgesichert werden."