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Bundesrat beschließt: Weiterhin finanzielle Diskriminierung bei Migranten mit Kindern

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern auf Kinder- und Erziehungsgeld sowie Unterhaltsvorschuss durch den Bundesrat erklärt die integrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Sevim Dagdelen:

Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das erneut Diskriminierungen festschreibt und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 2004 nicht ausreichend umsetzt. Das Gericht hatte 2004 entschieden, dass es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt und damit verfassungswidrig ist, erwerbstätige Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung vom Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld sowie Unterhaltsvorschuss auszuschließen. Maßgeblich für die Anspruchsberechtigung von Ausländern ist nach Auffassung des Gerichts der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland.

Statt diesen Missstand zu beseitigen, werden nun erneut Ungleichbehandlungen im Gesetz festgeschrieben. Damit zeigen Union und SPD, dass sie den Grundsatz der Gleichbehandlung von Migrantinnen und Migranten nicht ernst nehmen. Ursprünglich hatte die große Koalition im Bundestag einen Entwurf eingebracht, der den Vorgaben des Gerichts weitgehend entsprach. Dann aber schloss die Koalition mit einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag Migranten mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln wieder von der Anspruchsberechtigung aus.

Dieser erneute Ausschluss ist ein Armutszeugnis für die Große Koalition und wird voraussichtlich einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Ich fordere deswegen die Bundesregierung auf, hier nachzubessern und dem Gleichbehandlungsgrundsatz durchzusetzen.

Hinweis:
Der Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE. zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss (Drucksache 16/3030) ist unter dip.bundestag.de/btd/16/030/1603030.pdf zu finden.