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Bundesarbeitsgericht schützt Sonderstatus kirchlicher Arbeitgeber

Pressemitteilung von Jutta Krellmann, Christine Buchholz,

"Das Grundrecht des Einzelnen ist im kirchlichen Arbeitsleben wertlos", kommentiert Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht eines Arbeitgebers Vorrang vor der Religionsfreiheit eines Beschäftigten hat. Im konkreten Fall ging es um ein evangelisches Krankenhaus, das einer Krankenschwester gekündigt hatte, weil diese mit Kopftuch zum Dienst erschienen war. Krellmann weiter:

"Auf die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen können die kirchlich Beschäftigten bislang nur eingeschränkt und unzureichend Einfluss nehmen. Ihnen werden wichtige kollektive und individuelle Grundrechte verwehrt. Gewerkschaftliche Zutritts- und Informationsrechte werden beschnitten. DIE LINKE teilt die Sichtweise der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dass sich auch kirchlich Beschäftigte effektiv wehren können müssen. Wir fordern die Abschaffung des ungerechten Sonderarbeitsrechts, denn in einer modernen Demokratie ist ein solches Arbeitsrecht zweiter Klasse schon lange überholt."

Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt: "Religionsfreiheit ist ein individuelles Grundrecht, das auch im Beruf gelten muss. Das Urteil respektiert die Religionsfreiheit der betroffenen Krankenschwester nicht. Die Entscheidung fügt sich ein in die gesellschaftliche Stigmatisierung von Musliminnen. Die Evangelische Kirche sollte als Arbeitgeberin ein Zeichen setzen gegen antimuslimischen Rassismus und für Religionsfreiheit auch in kirchlichen Einrichtungen."