Zum Hauptinhalt springen

BND- und Bundeswehrmitarbeit an NATO-Todeslisten ist Beihilfe zum Mord

Pressemitteilung von Jan van Aken,

"Die gezielte Tötung von Verdächtigen, ohne Gerichtsverfahren und Urteil, ist Mord. Das gilt auch in Afghanistan. Die Meldung von Namen oder Telefonnummern an die NATO-Todeslisten muss als Beihilfe zum Mord rückhaltlos aufgeklärt und strafrechtlich verfolgt werden. Wenn General Kneip tatsächlich in einer NATO-Besprechung die "Festnahme oder Neutralisierung" eines Afghanen gefordert hat, wie es ein Dokument nahelegt, dann muss das sofort dienstrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben," kommentiert Jan van Aken, außenpolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag, die jüngsten Medienmeldungen zu den Todeslisten der NATO in Afghanistan. Van Aken weiter:

"Wenn dieses Dokument authentisch ist, dann kann die Bundesregierung auch ihre Legende nicht mehr aufrecht erhalten, dass die Bundeswehr nur Namen für eine Festnahme, nicht aber für eine Tötung an die Todeslisten der NATO lieferte. Die von General Kneip dokumentierte Aussage zeigt die direkte, wissentliche und willentliche Beteiligung der Bundeswehr an schmutzigen, illegalen Tötungen der NATO. Und es grenzt fast schon an Tragik, wenn der BND seine Meldungen an die Todeslisten mit einem Verwendungshinweis (Tötung nur bei gegenwärtigem oder drohenden Angriff) versieht, nur um sich rechtlich abzusichern. Kein Mensch glaubt doch, dass die NATO sich dadurch von einer gezielten Tötung unter Verwendung der deutschen Informationen abhalten lässt.

Die Bundesregierung muss umgehend gegenüber dem Parlament für Aufklärung sorgen. Eine deutsche Beteiligung an der illegalen Tötungspraxis der NATO in Afghanistan ist weder vom Mandat des Bundestages für den ISAF-Einsatz der Bundeswehr gedeckt noch auch nur irgendwie mit dem Grundgesetz und rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.“