"Der deutsche Gesetzgeber muss darauf hinwirken, dass die Ärztekammer die Richtlinien zur Blutspende so überarbeitet, dass sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung berücksichtigen. Das ist nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zwingend erforderlich", erklärt Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Petzold weiter:
"Die Blutspenderichtlinien müssen ein mögliches Übertragungsrisiko von HIV ausschließen. Gleichzeitig muss aber auch die generelle Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe unterbunden werden. Dies ist möglich, wenn in den Richtlinien das individuelle Sexualverhalten berücksichtigt wird. Denn ein heterosexueller Sextourist, der regelmäßig ungeschützten Sex hat, hat ein weitaus höheres HIV-Risiko als ein schwuler Mann in einer monogamen Partnerschaft. Das alleinige Kriterium Homo- bzw. - Heterosexualität ist unsinnig."
Blutspenderichtlinien sollten individuelles Sexualverhalten berücksichtigen
Pressemitteilung von Harald Petzold,
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