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Beschäftigung von Zwangsarbeitern laut Bundesverwaltungsgericht kein Verstoß gegen Menschlichkeit

Pressemitteilung von Jan Korte,

Zur skandalösen Entscheidung des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, enteignete Unternehmer müssen trotz Beschäftigung von Zwangsarbeitern entschädigt werden, erklärt das Mitglied des Innenausschusses, Jan Korte (DIE LINKE.):

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Einschätzung der Beschäftigung von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen während des Zweiten Weltkrieges ist unfassbar und nicht nachvollziehbar. In der Begründung des Urteils heißt es, dass "allein in der Beschäftigung von Zwangsarbeitern […] noch kein Verstoß gegen die Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit liegt". Weiter heißt es, dass darin auch zwangsläufig kein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems zu sehen sei.

Eine Klägerin hatte gegen die Enteignung ihres Schwiegervaters 1949 geklagt, der als Mitglied des Vorstandes einer Rüstungsfirma tätig war, die Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter für die Produktion von Funkgeräten für die Luftwaffe einsetzte. Was bitte hat denn eine Rüstungsfirma in Nazideutschland anderes gemacht, als die Nazi-Diktatur und den Krieg zu unterstützen? Die Profitsucht der Rüstungsunternehmer und der Hunger deutscher Kriegsschergen nach mehr Kriegsgerät haben doch gerade zur Zwangsarbeit geführt. Nicht nur Kriegsgefangene wurden gezwungen, gegen den Frieden und zur Unterstützung einer menschenverachtenden Ideologie Waffen zu fertigen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb nicht nachvollziehbar. Wird damit nicht in letzter Konsequenz das „gesetzliche Unrecht“ des Nazi-Regimes anerkannt?

Stellt man diese Entscheidung dem Gezerre um die Entschädigungszahlungen für Zwangsarbeiter gegenüber, dann bleibt nur festzuhalten, dass sich die Bundesrepublik erneut international isoliert hat. Die Aufarbeitung des dunkelsten Kapitels der deutschen Vergangenheit ist damit erneut ad absurdum geführt worden.