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Bayern auf Kriegsfuß mit dem Grundgesetz

Pressemitteilung von Stefan Liebich,

"Viele Jahre hat Bayern von Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich profitiert. Ihn jetzt aufkündigen zu wollen, ist unsolidarisch und von der Verfassung nicht gedeckt. Offenbar denken manche im Freistaat, wenn man dem Grundgesetz nicht zugestimmt hat, muss man sich auch nicht daran halten", erklärt Stefan Liebich, Sprecher der Landesgruppe Berlin der Fraktion DIE LINKE, zu dem für Februar angekündigten Kabinettsbeschluss der bayrischen Landesregierung, gegen den Länderfinanzausgleich Klage zu erheben. Liebich weiter:

"Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland ist ein wichtiges Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland. Auch Bayern verdankte seine heutige Wirtschaftskraft der früheren Solidarität anderer Bundesländer. Das Ungleichgewicht zwischen Geber- und Nehmerländern wird nicht dadurch aufgelöst, dass man den Finanzausgleich aufkündigt, sondern indem man die Wirtschaftskraft in den Nehmerländern stärkt. Berlin ist in den vergangenen zehn Jahren einen sehr schwierigen aber erfolgreichen Weg der Konsolidierung gegangen. Erstmals in der Geschichte Berlins als Bundesland konnte 2007 unter Rot-Rot der Haushalt mit einem Finanzierungsüberschuss abgeschlossen werden. Diese Anstrengungen dürfen nicht weiter torpediert werden."