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Bahn und Bundesrat in guter Verfassung

Pressemitteilung von Dorothée Menzner,

Zur heutigen Ablehnung des Bahnprivatisierungsgesetzes durch den Bundesrat erklärt Dorothée Menzner, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Der Bundesrat hat bei der Bahnprivatisierung die Notbremse gezogen und damit dem Grundgesetz zur Geltung verholfen. Artikel 87 e sagt in Absatz 3 klipp und klar, was Eigentum des Bundes sein muss, und was laut Absatz 4 damit zu geschehen hat. Deshalb darf der Bund beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes sowie beim Fernreise- und Güterverkehr seine Rechte als Eigentümer nicht aufgeben. Genau das hat Minister Tiefensee in seinem Eisenbahnneuordnungsgesetz (EBNeuOG) getan.

Wie weit sich die Bundesregierung von der Verfassung entfernt hat, zeigt auch die Festschreibung einer weitgehenden Stimmrechtsvollmacht zugunsten der Deutschen Bahn AG im Gesetz (Artikel 2, Paragraf 2). Pauschale Selbstentmachtungen, wie diese, lehnen auch die Bundesländer strikt ab. Es kann nicht sein, dass der Bund jeglichen Einfluss auf die Eisenbahn-Infrastruktur aufgibt und das über Jahrzehnte aus Steuergeldern aufgebaute Netz dem Wohl und Wehe der privaten Anteilseigner unterwirft. So gesehen gehört der ganze Gesetzesentwurf aus dem Verkehr gezogen - und die ihn zu verantworten haben, auch.