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Aus dem Leid der Heimkinder lernen - Kinderrechten Verfassungsrang geben

Pressemitteilung von Elke Reinke,

Anlässlich der heutigen ersten Sitzung des Runden Tisches zum Thema "Heimkinder und deren Misshandlung in der Bundesrepublik der Jahre 1949 bis 1975" fordert Elke Reinke die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, die Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, erklärt:

"Die Anerkennung und Aufarbeitung von Unrecht ist der erste Schritt zur Entschädigung der Opfer. Wir können uns freuen über diesen lange überfälligen Schritt zur Aufarbeitung des Unrechts, das an über einer halben Million damals Minderjähriger begangen wurde. Mit großer Sympathie nehmen wir zur Kenntnis, dass die Vorsitzende des Runden Tisches und viele andere Beteiligte ein Opfer-Entschädigungsgesetz für dringend erforderlich erachten.

Angesichts der Verletzung der Menschenrechte von hunderttausenden Kindern und Jugendlichen zeigt sich, wie wichtig die Anerkennung von Kinderrechten ist. Es war ein langer Weg von der erstmaligen Anerkennung des Subjektstatus von Kindern durch das Bundesverfassungsgericht 1968 über die Abschaffung der Prügelstrafe in der Schule 1973, die UN-Kinderrechtskonvention 1989 und das Kinder- und Jugendhilfegesetz 1991 bis zum Züchtigungsverbot in der Familie 2000. Der nächste wichtige und logische Schritt wäre die von der LINKEN seit längerem geforderte Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz."