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Angriff Israels ist ein Fall für die Bundesanwaltschaft

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

"Der blutige Angriff der Israelis auf die Gaza-Hilfsflottille erfordert die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Generalbundesanwältin gegen die beteiligten israelischen Soldaten und die für die Aktion verantwortlichen Politiker und Militärs", erklärt Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur Erstürmung der Flottille mit Hilfsgütern für den Gazastreifen durch israelische Soldaten. Neskovic weiter:

"Nach den ersten vorliegenden Presseberichten besteht der Anfangsverdacht eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Danach sind vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen, die sich nicht unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligen, strafbar. Das Völkerstrafgesetzbuch ist auch dann anzuwenden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. Für die Verfolgung solcher Straftaten ist die Bundesanwaltschaft zuständig.

Unabhängig von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist das Vorgehen der Israelis mit dem allgemeinen Völkerrecht unvereinbar. In internationalen Gewässern dürfen Schiffe nach dem Seerechtsübereinkommen nur in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel Verdacht der Seeräuberei) angehalten und betreten werden."