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Absprachen im Gerichtssaal müssen gesetzlich verboten werden

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Anlässlich der aktuellen rechtspolitischen Diskussionen um Absprachen im Strafverfahren erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. und ehemalige Bundesrichter, Wolfgang Neškovic:

Die Verurteilung von Peter Hartz und die öffentlichen Reaktionen hierauf zeigen, dass solche Absprachen das allgemeine Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung grob verletzen. Sie müssen daher gesetzlich verboten und nicht - wie es die Bundesjustizministerin will - gesetzlich geregelt werden. Die gesetzliche Regelung von Absprachen stellt eine Kapitulation vor einer Praxis dar, die zu Recht als unwürdiger "Handel mit der Gerechtigkeit" kritisiert wird.

Solche Absprachen laufen auf ein "Zweiklassenstrafrecht" hinaus: Die Reichen und Mächtigen profitieren von der Milde des Gesetzes, indem sie mit Hilfe teuer bezahlter Anwälte Einstellungen gemäß § 153a StPO (Ackermann, Esser, Calmund und andere) oder Bewährungsstrafen (Hartz) erreichen, während für den Rest der Bevölkerung die Härte des Gesetzes bleibt (Geld- und Freiheitsstrafen). Durch ein solches "Zweiklassenstrafrecht" nimmt der Rechtsstaat dauerhaft Schaden, weil dieser insbesondere die Gleichheit vor dem Gesetz fordert.