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21.500 Menschen türkischer Herkunft haben deutsche Staatsangehörigkeit verloren

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke,

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE erklären die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, und die Abgeordnete Sevim Dagdelen (DIE LINKE):

Auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Bt-Drucksache Nr. 16/74), wie viele Personen in der Bundesrepublik nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, hat die Bundesregierung geantwortet. Nach ihren Erkenntnissen haben 21.500 Betroffene türkischer Herkunft ihre deutsche Staatsangehörigkeit infolge der türkischen Rückeinbürgerung verloren. Nach Angaben der Bundesregierung ist sie von türkischer Seite auf den Umstand hingewiesen worden, dass ehemalige türkische Staatsangehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatten, gleichzeitig die türkische Staatsangehörigkeit zurückerworben hatten. Hierdurch verlieren sie nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die deutsche Staatsangehörigkeit wieder. Über Betroffene anderer Herkunft ist der Bundesregierung nach eigenen Angaben nichts bekannt. Auch, ob die Betroffenen inzwischen einen Aufenthaltstitel erhalten haben, ist der Bundesregierug nicht bekannt. Ulla und Sevim Dagdelen erklären dazu:

Dieser Fall zeigt, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht an den Realitäten in der Bundesrepublik vorbei beschlossen wurde. Viele der Betroffenen, die zum Teil seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik leben, müssen nun um ihr Aufenthaltsrecht fürchten. Auf die Forderungen von Betroffenen und Interessenverbänden, die Wiedereinbürgerung zu erleichtern, indem auf die üblichen Anforderungen zur Einbürgerung verzichtet wird, sind weder Bund noch Länder eingegangen. Stattdessen werden die Betroffenen darauf verwiesen, doch eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen und von der Möglichkeit einer erneuten Einbürgerung Gebrauch zu machen. Nachdem viele der Betroffenen vorher Jahrzehnte in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, wird ihnen nun zugemutet, sich erneut in die Mühlen der Ausländerbehörden zu begeben. Dieser ganze Vorgang zeigt, dass das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht endlich konsequent reformiert werden muss: wer hier geboren ist oder hier dauerhaft lebt, muss ohne Wenn und Aber die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. In sechzehn anderen EU-Staaten von Belgien bis Zypern wird im übrigen nicht die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung verlangt.

Unglaublich ist die offensichtlich schlechte Informationslage der Bundesregierung. Wie soll ernsthaft das Ziel angegangen werden, für eine bessere Integration hier lebender Menschen zu sorgen - deren Endpunkt selbstverständlich die Einbürgerung ist - wenn der Bundesregierung wesentliches Zahlenmaterial nicht vorliegt? Mit dem Verweis auf die Zuständigkeit der Länder im Ausländerrecht entzieht sich die Bundesregierung der Verantwortung für eine anständige Lösung im Sinne der Betroffenen. Denn mit ihrem derzeitigen Verhalten nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass Betroffene in die Illegalität gehen, statt sich noch einmal dem zermürbenden Prozess einer Einbürgerung auszusetzen. Die dabei geforderten Kriterien können eine weitere Hürde auf dem Wege der Einbürgerung sein, obwohl diese Menschen bereits deutsche Staatsangehörige waren. Auf diese Weise wird es der Bundesrepublik nicht gelingen, sich als weltoffen und tolerant zu präsentieren. Die neue Integrationsbeauftragte der Bundesregierung ist hier gefordert, einzugreifen und Vorschläge im Sinne der Betroffenen zu machen.