Jeder Mensch weiß: ohne Saat keine Ernte. Aber wir wissen auch: Nicht jede Saat geht auf. Bevor Saatgut kommerziell in Umlauf gebracht werden darf, muss es als eigenständige Sorte zugelassen werden, und dafür muss es bestimmte Kriterien erfüllen. Geregelt wird das im Saatgutverkehrsgesetz, das einerseits die Saatgutqualität im Sinne des Verbraucherschutzes und andererseits die Versorgung der Landwirtschaft und des Gartenbaus mit hochwertigem Saat- und Pflanzgut sichern soll. Ohne eine solche…