In seiner Rede zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes weist Jan Korte darauf hin, dass Politik und Verwaltung verlässliche Daten zur Verfügung haben müssen. Dies dürfe aber nur unter strikter Beachtung und Einhaltung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung geschehen. Sowohl die Absenkung der Hürden für die Anordnung freiwilliger Erhebungen als auch die vorgesehene Einführung eines bundesweiten Anschriftenregisters, durch das eine neue Superdatenbank über die Bevölkerung in Deutschland entstehen könnte, kritisiert die LINKE am Gesetzentwurf.