Wir LINKEN verurteilen es, wenn in vielen Ländern dieser Welt Religionsfreiheit noch keine Selbstverständlichkeit ist, und wir unterstützen alle Menschen, die sich weltweit für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit stark machen. Aber es lohnt sich auch der Blick ins eigene Land: Noch immer werden die evangelische und katholische Kirche gegenüber anderen Religionsgemeinschaften bevorzugt, und eine konsequente Trennung von Religion und Staat ist noch längst keine Wirklichkeit in Deutschland. Während Frankreich den Laizismus als Grundsatz in der Verfassung fest geschrieben hat, haben wir Gott in der Präambel des Grundgesetzes.

37. Sitzung am Donnerstag, 22. April 2010: Rede zur Initiative für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über die Europäische Schutzanordnung
Eine klare Absage erteilte Raju Sharma allen Privatisierungsvorhaben in der Justiz. Im Rahmen der Haushaltsdebatte erklärte Sharma vor dem Plenum des Deutschen Bundestages, dass die Privatisierung von Aufgaben im Strafvollzug, bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe oder im Gerichtsvollzieherwesen weder haushalts- noch rechtspolitisch sinnvoll sei. Sharma forderte die Bundesregierung auf, sich statt dessen an der Diskussion um eine Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und für mehr direkte Demokratie auf Bundesebene zu beteiligen. DIE LINKE werde dazu entsprechende parlamentarische Initiativen einbringen.
In seiner ersten Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestags kritisiert Raju Sharma, Mitglied im Rechtsausschuss, den Abbau von Mieterrechten, der im Koalitionsvertrag unter schwammigen Formulierungen verborgen ist. Für DIE LINKE habe Rechtspolitik auch eine soziale Dimension. Wer ein ausgewogenes Verhältnis von Freiheit und Sicherheit wolle, dürfe die soziale Sicherheit nicht aus dem Blick verlieren.