Das Erfreuliche zu Beginn: Mit der heute zu beschließenden sechsten Änderung des Conterganstiftungsgesetzes zieht endlich auch die Sprache des 21. Jahrhunderts ein. Der bisherige Name der Stiftung – „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ – musste endlich verändert werden. Der Umbenennung in „Conterganstiftung“ stimmen wir zu, zumal dies von den Betroffenen seit Jahren gefordert wurde.
Darüber hinaus begrüßen wir die vorzeitige Auszahlung der für die jährlichen Sonderzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel aus Stiftungsvermögen an die leistungsberechtigten Personen. Dies erscheint auch aufgrund der zu erwartenden niedrigen Erträge oder negativer Zinsen sinnvoll. Im Ergebnis erreichen wir eine längst überfällige Verbesserung der Lebenssituation der leistungsberechtigten Menschen. Den Änderungsantrag mit dem Ziel der vorzeitigen Auszahlung der Sonderzahlungen an die leistungsberechtigten Menschen im Jahr 2022 befürworten wir; auch ihm stimmen wir zu.
Es wäre aber erfreulich gewesen, wenn die schon lange angekündigte Überarbeitung der Struktur der Conterganstiftung auch erfolgt wäre. Die Rechte der Betroffenenvertreterinnen und ‑vertreter in den Stiftungsgremien hätte deutlich gestärkt und ausgeweitet werden müssen. Das Problem hätte bereits im letzten Jahr angegangen werden müssen; denn dies hätte die Beteiligung der Betroffenen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter ausreichend gesichert.
Die Bundesregierung zeigte in der Vergangenheit öfter, dass der Einbezug von Menschen mit Behinderung in ihre eigenen Belange – vorsichtig gesagt – eher mangelhaft war. Daher müssten wir fast froh sein, dass hier keine überschnelle Regelung im Rahmen der sechsten Änderung erfolgt. Ich hoffe, dass die nächste Bundesregierung hier wesentlich offener und kooperativer sein wird und ein großer Wurf beim Conterganstiftungsgesetz möglich ist.
Wenigstens hat die Bundesregierung mit der Einführung eines Bestandsschutzes für bereits anerkannte Schadenspunkte eine Sicherheit eingeführt. Dies hätte auch für vergangene Fälle gelten sollen und nicht nur für aktuelle.
Insgesamt ist der Gesetzentwurf damit grundlegend als sinnvoll und wichtig einzuschätzen. Daher werden wir ihm zustimmen, und wir hoffen auf eine baldige Überarbeitung der Stiftungsstruktur im obigen Sinne.