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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Amira Mohamed Ali,

Wir sprechen heute über Regelungen zu Verbraucherkrediten. Verbraucherkredite sind im Wesentlichen Kredite für Wohnimmobilien und sogenannte Ratenkredite für Geschäfte des täglichen Lebens, also ein Kredit beim Auto- oder Möbelkauf, bei der Anschaffung von Elektrogeräten. Laut Schufa gab es Ende 2019 18,2 Millionen Verbraucher-Ratenkreditverträge; die Kreditsumme betrug dabei insgesamt ganze 55,3 Milliarden Euro. Gerade der Ratenkreditvertrag, also ein Darlehen über eine vergleichsweise kleine Summe, ist in der Praxis oft der Einstieg in die Schuldenspirale. Denn Verbraucher werden durch Lockangebote zum Teil in die Irre geführt. So versprechen einige Autohändler zum Beispiel eine sogenannte Ballonfinanzierung. Sie verspricht günstigere Raten als ein herkömmlicher Kredit, aber am Ende der Laufzeit kommt die große Überraschung: eine hohe Restschuld, die der Kunde auf einen Schlag tilgen muss.

Dazu kommt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher oft durch aggressive Werbung zum leichtfertigen Abschluss von Krediten animiert werden. Alles, was das Herz begehrt, scheint unkompliziert und für schmales Geld sofort erschwinglich. Schuldnerberater schlagen hier schon lange Alarm und berichten davon, dass Menschen teilweise Dutzende von Ratenkreditverträgen abgeschlossen haben und dann von der Summe der monatlichen Raten erschlagen werden. Wenn dann, wie jetzt in der Coronakrise, auch noch Einkommen wegbricht, zum Beispiel durch niedriges Kurzarbeitergeld, ist die Katastrophe komplett.

Beim Ratenkreditvertrag ist dringend entschlossenes Handeln notwendig. Wir fordern:

Erstens: klare und für alle verständliche Informationen, die über alle Kosten und Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher aufklären. Es geht nicht, dass Kostenfallen in AGB versteckt werden können. Hier müssen die Unternehmen klar in die Pflicht genommen werden. Dazu gehört auch ein empfindliches Bußgeld bei Verstößen.

Zweitens: Schluss damit, dass Kreditverträge in Verbindung gebracht werden mit teuren Versicherungen. Häufig werden den Menschen beim Ratenkredit teure Restschuldversicherungen aufgeschwatzt, die nur den Versicherungsunternehmen und Banken satte Gewinne bescheren und für die Verbraucherinnen und Verbraucher keinen Mehrwert haben.

Diese wesentlichen Probleme geht der Entwurf der Bundesregierung aber nicht an. Sie handelt wie immer beim Verbraucherschutz zögerlich und auch nur so weit, wie sie unbedingt muss. Konkret wird hier zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen, die intransparente und unklare Formulare für den Widerruf von Verbraucherkreditverträgen kritisierten. Ja, hier kommt jetzt eine Verbesserung, aber das reicht nicht aus.

Welches Thema außerdem durch den Entwurf der Bundesregierung überhaupt nicht angegangen wird, ist das Thema Immobilienkredit. Hier lauern oft Kostenfallen, die Menschen in größter Not treffen können. Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Wenn zum Beispiel die Raten für das Haus nicht mehr gezahlt werden können, weil der Arbeitsplatz verloren gegangen ist, müssen beim Verkauf des Hauses oft hohe Vorfälligkeitszinsen und Entschädigungen an die Bank für die vorzeitige Rückzahlung des Kredites geleistet werden. Hier geht es ausschließlich darum, die geplanten Gewinne der Bank abzusichern. Aber es ist doch nicht einzusehen, dass man für die Rückzahlung eines Kredites „Strafe“ zahlen muss. Hier sagen wir: Schluss damit! Diese Kosten müssen auf maximal 1 Prozent der Restschuld begrenzt werden.