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Unschuldige BürgerInnen nicht für Altlasten bluten lassen

Rede von Eva Bulling-Schröter,

Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE):
Anlass unseres Antrages - das will ich vorwegschicken - war der Kontakt zu einer Bürgerinitiative aus dem bayerischen Schonungen. Sie machte uns durch ihren Fall auf ein Problem aufmerksam, welches unserer Meinung nach bundesweit einer Lösung bedarf.
In Deutschland werden gelegentlich Altlasten entdeckt, deren Entstehung lange Zeit zurückliegt und welche von Unternehmen verursacht wurden, die längst nicht mehr existieren.
Den jetzigen Eigentümern solcher Grundstücke sind solche Altlasten nicht selten bis zur Entdeckung gänzlich unbekannt. Sie haben das Grundstück gutgläubig erworben, sind aber nach der geltenden Fassung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) als sogenannte Zustandsstörer dennoch verpflichtet, den Boden sanieren zu lassen und die Kosten dafür vollständig zu tragen.
So sollen die Bürger in Schonungen für die Sanierung von stark arsenverseuchtem Boden unter ihren Grundstücken aufkommen. Die Vergiftung des Bodens wurde zwischen 1814 bis 1930 durch die Fabrik des damaligen Farbenhersteller Sattler verursacht, der in dieser Zeit unter anderem das berühmte - aber wie wir heute wissen, leider stark arsenhaltige - Schweinfurter Blau produzierte.
In solchen Fällen kann den Eigentümern im Einzelfall ohne eigenes Verschulden die Grundlage ihrer Existenz entzogen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem ähnlichen Fall deshalb entschieden, dass eine volle Haftung nicht haltbar sei.
Sie müsse wenigstens auf den Verkehrswert des Grundstückes begrenzt werden. In Bayern wurde nun von der Staatsregierung für die Schonunger eine Regelung versprochen, nachdem die Zustandsstörerhaftung auf ein Drittel des Verkehrswertes beschränkt wird.
Dies folgt dem Urteil, geht sogar noch ein wenig darüber hinaus.
Es ist aber eine mehr oder weniger gutwillige Einzelfallentscheidung, die vielleicht auch durch unseren Antrag und die lokale Presse darüber beeinflusst wurde.
Wie dem auch sei, wir begrüßen, dass Bayern hier den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wenigstens die größten Ängste genommen hat. Gleichzeitig sind wir aber der Meinung, dass es hier einer gesetzlichen Lösung bedarf. Es ist doch nicht einzusehen, warum ein Arbeiter oder kleiner Angestellter, sofern er beim Erwerb seines Grundstücks beim besten Willen nichts von einer Altlast wissen konnte, zur Kasse gebeten wird, wenn irgendwann eine Bodenverseuchung entdeckt wird.
Natürlich ist uns klar, dass es auch eine Sozialpflichtigkeit des Eigentums gibt - wir fordern diese an anderer Stelle ja oft genug ein. Darum meinen wir, dass Grundstückseigentümer, bei denen das Grundstück nicht wesentlicher Teil des persönlichen Vermögens ist, sich angemessen an den Sanierungskosten beteiligen können. Viele von ihnen verdienen ja auch am Grundstückseigentum, und zwar nicht zu knapp.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz soll nach unserer Auffassung nun dahin gehend geändert werden, dass bei gutgläubigem Erwerb die Kostentragungspflicht für die Altlastensanierung grundsätzlich auf den Verkehrswert des Grundstücks nach der Sanierung begrenzt wird.
Dies ist die Höhe, die auch das Bundesverfassungs-
gericht im Auge hatte. Dass im Einzelfall die Länder über diese Regelung zugunsten der Eigentümer hinausgehen könnten, versteht sich von selbst.
Wir haben es hier beim Verkehrswert belassen, denn wir wollten keinen generellen Freifahrtschein für große Unternehmen zulasten der Landeshaushalte.
Schließlich müssen die Länder ja die Differenzkosten bezahlen.
Ein anderes Herangehen schlagen wir für die kleinen Grundstückseigentümer vor: Ist das Grundstück der wesentliche Teil des persönlichen Vermögens, soll die Kostentragungspflicht vollständig entfallen. Gutgläubige „Häuslebauer“ und kleine Gewerbebetriebe müssten also keine Sanierungskosten übernehmen. Hiermit geht unser Gesetzesantrag über die Regelung der bayerischen Staatsregierung hinaus.
Denn nach der muss ja in Schonungen wohl jeder zahlen. Auch die Familien, die sich mühsam jeden Groschen abgespart haben, um ein kleines Stück Land mit einem Häuschen zu bebauen. Das empfinden wir als ungerecht.