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Steuerermäßigung für Personenschiffahrt nicht verlängern

Rede von Richard Pitterle,

TOP 15: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Drs. 17/8320

Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,

vom Bundesrat bekommen wir normalerweise eher selten einen Gesetzesentwurf. Meist kommt er aus den Reihen der Bundesregierung. Aber das was uns der Bundesrat heute vorlegt, kann nur abgelehnt werden.

Die Antragsteller fordern, dass die Beförderung von Personen mit Schiffen auch im Jahr 2012 mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert wird, statt mit dem vollen Satz von 19 Prozent. Was sie aber nicht schreiben ist, dass es hier um Kreuzfahrtschiffe und Tagesausflugsschiffe für Touristen geht. Denn die Personenbeförderung mit Schiffen im genehmigten Linienverkehr, oder im Fährverkehr innerhalb einer Gemeinde bzw. von nicht mehr als 50 Kilometern bleibt weiterhin ermäßigt besteuert.

Und warum fordern die Antragsteller eine Steuerermäßigung für Kreuzfahrtschiffe und Tagesausflugsschiffe für Touristen? Dafür geben sie zwei Begründungen: Erstens heißt es in der Gesetzesbegründung: „Ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent für die Fahrgastschifffahrt wurde erstmals im Jahr 1984 durch das Steuerentlastungsgesetz eingeführt und ist seit dieser Zeit kontinuierlich verlängert worden“ . Ein klarer Fall von haben wir erst einmal ein Privileg, dann für immer „. Aber seit 1984 haben die Verbraucher zwei Mal erhöhte Steuersätze zahlen müssen, daher ist für die Betreiber von Tourismusschiffen eine Änderung zumutbar.

Die zweite Begründung ist nicht viel besser. Da heißt es, dass im Zuge der geplanten Mehrwertsteuerreform vom Bund eine Kommission eingesetzt worden sei, die ein Gesamtkonzept zur Neufestsetzung aller Mehrwertsteuersätze erarbeite und der nicht vorgegriffen werden soll. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann warten sie noch heute. Denn die besagte Kommission gibt es nicht. Zwar wurde ihre Einsetzung im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt und wurde sie vor ziemlich genau einem Jahr mehrmals angekündigt, aber bis heute hat sie sich nicht konstituiert. Bundesfinanzminister Schäuble selbst hat mehrmals verlauten lassen, dass er eine Reform der Mehrwertsteuer mittlerweile für aussichtslos hält. Wer auf die Mehrwertsteuerreformkommission wartet, kann bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten.

Statt Kreuzfahrtschiffe und Tagesausflugschiffe zu ermäßigen, fordern wir, dass öffentlicher Personennah- und Personenfernverkehr für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar ist. Die Steuerbefreiung des internationalen Flugverkehrs soll abgeschafft werden, und statt dessen der öffentliche Personennahverkehr langfristig kostenlos werden. Auch der öffentliche Schienenpersonenfernverkehr soll mit dem ermäßigten Satz besteuert werden. Davon profitieren viel mehr Bürgerinnen und Bürger, als von einer Steuerbefreiung für internationalen Flugverkehr oder einer Steuerermäßigung für Kreuzfahrtschiffe und Tagesausflugsschiffe für Touristen. Die Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes um ein Jahr für die Personenschifffahrt ist nichts anderes als die Verlängerung eines Privilegs für eine Branche, die erfolgreiche Lobbypolitik betrieben hat.

DIE LINKE hat den vorliegenden Gesetzentwurf im Bundesrat abgelehnt, und wir werden ihn auch hier ablehnen.
Vielen Dank.