REDE ZU PROTOKOLL
Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Fahrgäste im Fernbusverkehr genießen weit weniger Rechte als die Nutzerinnen und Nutzer anderer Verkehrsträger. Auch die jüngsten Festlegungen auf europäischer Ebene bleiben weit hinter dem Notwendigen zurück. Der rechtliche Schutz für Reisende im Fernbusverkehr ist verglichen mit den übrigen Verkehrsträgern der schlechteste. Besonders bei Verspätungen sind die Regelungen völlig unzureichend.
Mit der Klausel von den „extremen Wetterbedingungen“ hat überdies dieselbe schwammige Formulierung ihren Weg ins Regelwerk gefunden, die schon im Bereich des Flugverkehrs fast ausschließlich zum Nachteil der Kundinnen und Kunden ausgelegt wird. In einem solchen Fall gelten die Fahrgastrechte nicht.
Schätzungen zufolge werden 60% der Verkehrsnachfrage auf Fernbuslinien aus dem schienengebundenen Verkehr abgezogen. Deshalb ist es gerade im Hinblick auf die Liberalisierung des Fernbusverkehrs dringend geboten, auch die Anbieter von Busreisen rechtlich in die Pflicht zu nehmen. Wettbewerbsvorteile für den Reiseverkehr auf der Straße dürfen nicht über die fehlende Rechte der Fahrgäste gewonnen werden. Der Fernbusreiseverkehr muss beim Schutz der Fahrgäste mindestens mit dem Bahnsektor gleichziehen.
Dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität wie Rollstuhlfahrern weiterhin von der Benutzung von Fernbuslinien ausgeschlossen werden können, weil eine Beförderungspflicht und eine zwingende entsprechende technische Ausstattung der Fahrzeuge nicht vorgesehen ist, ist schlicht eine Unverschämtheit. Die Bundesregierung ist hier in der Pflicht, Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention Geltung zu verschaffen und diskriminierende Barrieren auch im Busfernlinienverkehr abzuschaffen.
Der vorliegende Antrag der Grünen greift einige weitere wichtige Punkte zur Verbesserung der Rechtssituation von Fahrgästen im Fernlinienbusverkehr auf, von denen DIE LINKE einige unterstützen kann.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.