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Schutz vor kontaminierter Kabinenluft für Personal und Passagiere sicherstellen

Rede von Thomas Lutze,

REDE ZU PROTOKOLL

Sehr geehrter Herr Präsident / Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder berichten Fluggäste und die Besatzungen von Flugzeugen von störenden, chemischen Gerüchen und Rauch- oder Gaserscheinungen in der Kabine. Diese sog. „fume events“ oder „smoke events“ werden ausgelöst durch das Ansaugen von verdampften Ölrückstanden durch die Frischluftzufuhr des Flugzeuges. Dieses Triebwerksöl enthält u. a. das hochgiftige Kresyl-Phosphat , weshalb die Kontamination der Kabinenluft durch Ölrückstände im dringenden Verdacht steht, für eine Reihe akuter Beschwerden und chronischer Erkrankungen von Kabinenpersonalpersonal verantwortlich zu sein.
Unser im Tourismusausschuss durchgeführtes Expertengespräch hat uns zum Thema aufschlussreiche wie erschreckende Erkenntnisse gebracht. Hierbei bewegen mich besonders zwei Aspekte: Die Belange der Betroffenen, die als fliegendes Personal dem Schadstoff Kresyl-Phosphat möglicherweise über Jahre in gesundheitsschädlichen Konzentrationen ausgesetzt waren. Zum Zweiten, wie eine Kontamination zukünftig wirksam ausgeschlossen werden kann.
Ich komme zunächst zum fliegenden Personal. Wie im Expertengespräch deutlich wurde, haben Angestellte der Luftfahrtbranche große Schwierigkeiten bei der Beweisführung, dass in Frage kommende Erkrankungen durch eine Kontamination der Kabinenluft durch Kresyl-Phosphat ausgelöst wurden. Dies liegt zum einen daran, dass ein Nachweis über die Aufnahme von Kresyl-Phosphat in den Körper und ein Zusammenhang mit chronischen Erkrankungen aus medizinischer Sicht schwer zu führen ist. Auf der anderen Seite, und dies wiegt schwerer, zögern viele Kabinenbeschäftigte aufgrund von Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag damit, ihre Beschwerden untersuchen zu lassen. Denn sollte ein Arzt die Flugunfähigkeit eines Beschäftigten feststellen, ist dieser seinen Job los. Ohne beweisen zu können, dass seine Flugunfähigkeit durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde, bedeutet dies den wirtschaftlichen Ruin. Hier muss die rechtliche Situation dringend zugunsten der Beschäftigten angepasst werden.
Wie kann es aus technischer Sicht überhaupt zu einer solchen Kontamination der Kabinenluft durch Rückstände von Triebwerksöl kommen? Die Antwort ist in der Tat bemerkenswert. Die Luft für die Triebwerke des Flugzeuges und die Luft zur Belüftung der Kabine wird dem Flugzeug durch ein und dasselbe Ansaugsystem zugeführt, wodurch im Störungsfalle Substanzen aus dem Treibwerk in die Luftzufuhr gelangen können. Die Zusammenführung der Luftversorgung von Triebwerk und Kabine ist allerdings keine technische Notwendigkeit, sondern lediglich Kostengrünen geschuldet. Eine Trennung in zwei voneinander getrennte Systeme ist technisch ohne Weiteres möglich und würde die sog. „fume/smoke events“ wirksam ausschließen.


Aus Sicht der LINKEN sind folgende Maßnahmen im Umgang mit kontaminierter Kabinenluft erforderlich:
- langfristig angelegte unabhängige Untersuchungen zur Häufigkeit der sog. „fume/smoke events“
- Maßnahmen zur Luftgütesicherung in Kabinen durch Installation von geeigneten Messsystemen
- eine medizinische Studie zu den Auswirkungen einer Langzeitkontamination mit Kresyl-Phosphat bei gleichzeitiger Herstellung von Rechtssicherheit der Beschäftigten im Hinblick auf ihren Arbeitsplatz
- mittelfristig eine Änderungen der Bestimmungen zum Flugzeugbau, so dass eine Kontamination von Kabinenluft mit Triebwerksrückständen zukünftig auf technischem Wege ausgeschlossen werden kann.
Vielen Dank.

Thomas Lutze