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Schriftliche Erklärung zur Ablehnung des Atomgesetzes

Rede von Andrej Hunko,

Schriftliche Erklärung gemäß §31 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Abstimmung TOP 4.a) 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Ich stimme aus folgenden Gründen gegen dieses Gesetzentwurf der Bundesregierung.


1. Die Verschiebung des Atomausstieges auf das Jahr 2022 ist wissenschaftlich nicht
begründbar. Ein Atomausstieg wäre erheblich früher möglich, wie zahlreiche Gutachten
bestätigen. Es geht hierbei offensichtlich darum, den Ausstieg für die vier großen
Energiekonzerne rentabel zu machen.


2. Die Bundesregierung verzichtet darauf, das Verbot der industriellen und militärischen
Nutzung der Atomenergie ins Grundgesetz aufzunehmen und damit eine künftige
Wiederaufnahme der Atomenergie zumindest erheblich zu erschweren. Damit könnte - ähnlich wie beim SPD-Grüne-Atomgesetz aus dem Jahre 2001 - der Ausstieg aus dem Ausstieg mit einfacher Mehrheit im Bundestag beschlossen werden.


3. Die Bundesregierung verzichtet auch darauf, internationale Initiativen zu starten, die auf
einen weltweiten Ausstieg aus der Atomenergie zielen. Insbesondere verzichtet sie auf die Auflösung und den Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag hinzuarbeiten, der die
milliardenschwere Förderung der Atomenergie über die EU festschreibt. Atomare Strahlung macht aber nicht an nationalen Grenzen halt.
All das ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar, deshalb stimme ich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung.


Andrej Hunko, DIE LINKE, 30.06.2011