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Registrierung von Fahrern und Fahrzeugen

Rede von Dorothée Menzner,

Der neue Führerschein der Klasse B hat einen Haken. Nur Autos bis 3,5 Tonnen dürfen damit bewegt werden - anders als mit dem alten Führerschein Klasse 3. Da hagelte es Proteste der freiwilligen Helfer, der Feuerwehrleute, der Retter beim Katastrophenschutz und bei den technischen Diensten. Dort gibt es nämlich viele Autos mit weit höherem Gewicht. Insofern war es gut, dass die Oppositionskollegen der FDP Abhilfe gefordert haben. Leider aber sind Sie mit ihrem Antrag zu kurz gesprungen: Ausnahmen lediglich für Autos bis 4,25 Tonnen reichen nicht. Deshalb wurde hinter den Kulissen gearbeitet, und jetzt steht im Regierungsentwurf sogar eine Gewichtsgrenze von 7,5 Tonnen. Damit können alle freiwilligen Helfer gut leben. Die Linke ist dafür.
Zustimmung vonseiten der Linken auch für mehr Transparenz in der Punktekartei. Flensburg, das heißt für manche drohendes Fahrverbot, für andere vorbeugende Sicherheit. Diesem Gegensatz hat sich auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar gestellt. Und dessen Empfehlungen umzusetzen, wird mit dem Antrag der Koalition gefordert. Für Betroffene, Anwälte und Behörden soll der Kontakt zum Flensburger Register künftig einfacher werden. Außerdem soll geprüft werden, ob jeder Neueintrag weiterhin bedeutet, dass die Fristen zur Tilgung der schon vorhandenen Eintragungen gestreckt werden. Begründet wird das mit Floskeln wie Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau. Da ist für
Linke zunächst immer Wachsamkeit geboten. Trotzdem kann die rote Warnlampe hier gleich wieder ausgeschaltet werden. Die Koalition bezieht sich explizit auf die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages. Ansonsten bleibt sie so vage, dass sogar die Linke zustimmen kann.
Dass der Punktekatalog nicht gerade übersichtlich ist, ist nicht zu bestreiten. Und dass Auskünfte nur auf dem Postweg erteilt werden, dazu Formular und Kopie des Personalausweises einzusenden sind, ist sicher nicht der einfachste Weg. Andererseits hätten sicherlich viele etwas dagegen, wenn die Punkte im Internet frei für alle zu zählen wären. Gewisse Sicherheiten sollten sein.
Eine Schwachstelle aber weist der Antrag auf, und darauf möchten wir hinweisen. Derzeit gibt es für die Tilgungsfrist der Punkte drei Stufen. Diese will die Koalition nun dahin gehend prüfen, ob die Fristen je nach Verkehrsverstoß gesondert festgelegt werden. Im Gegenzug könnte die Verlängerung bei Neueinträgen entfallen. Das kann zwar gemacht werden, könnte aber „Vergrößerung der Transparenz des Punktesystems“ der „Verwaltungsvereinfachung“ konterkarieren. Da muss die Linke fragen, ob die Koalition nicht etwa beabsichtigt, Flensburger Punkte schneller abzubauen und so das System zu schwächen. Da würden wir nicht mitgehen. So weit aber gehen Sie noch nicht. Jetzt soll geprüft werden. Da gehen wir mit.
Beim dritten Straßenverkehrsthema, das hier beraten wird, geht es nicht um Registrierung von Fahrern, sondern um Registrierung von Fahrzeugen: um Onlinetechniken und deren Erprobung. Dazu soll das Bundesverkehrsministerium die Landesregierungen ermächtigen, Ausnahmeregelungen zuzulassen. Und hier enthält sich die Linke. Wir teilen die Bedenken des Bundesrats: "Durch Pilotprojekte dürfen keine Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren außerhalb der Länder eintreten, in denen Pilotprojekte durchgeführt werden, sei es dadurch, dass dort Daten zeitaufwendig von Hand in das entsprechende System eingepflegt werden müssen, oder aber über Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Zuständigkeit die finanziellen und personellen Planungen von Zulassungsbehörden ad absurdum geführt werden." So die Bundesratsdrucksache 329/1/09.
Zudem gibt es offenbar schon ein Feinkonzept für das E-Government in der Autozulassung. Darauf bezieht sich die Bundesratsempfehlung. Die Initiatoren des Gesetzes aber hielten es nicht für nötig, das Feinkonzept mit darzulegen.
Das ist nicht redlich. Deshalb kann sich die Linke zu diesem Gesetz nur der Stimme enthalten. Doch auch wenn die Katze im Sack bleibt: Bei den Pilotprojekten dürfen Dritte keinerlei Zugriff auf Daten haben. Die Bahnspitzelaffäre hat gezeigt: Detekteien kommen an solche Daten. Ich frage mich: Wird das künftig leichter? Und die Betrugssicherheit? Bei der Abwrackprämie wurde von krimineller Energie gesprochen, sodass die Regierung nachgebessert hat und jetzt
Originalfahrzeugpapiere einzusenden sind. Dem wäre bei Onlineregistrierungen wohl nicht so. Wird dem Betrug dann wieder Tür und Tor geöffnet?