Zum Hauptinhalt springen

Öffentliche Beteiligung der Menschen ausbauen

Rede von Lutz Heilmann,

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! „Es ist etwas faul im Staate Dänemark“, stellte einst der Dänenprinz Hamlet fest. Heute stelle ich fest: Es ist etwas faul im Staate Deutschland. Warum? Im Sommer 1998, also rund 400 Jahre nach Shakespeares Hamlet, schien in Dänemark alles wieder in bester Ordnung zu sein. Da saßen im dänischen Århus viele Vertreter von Ländern zusammen, berieten und unterzeichneten am Ende die Århus-Konvention, die allen Menschen umfangreiche Rechte im Umweltbereich gewährt.
Die durch die Århus-Konvention gewährten Rechte bestehen in der Informationsbeschaffung, in der Beteiligung am Verwaltungsverfahren und in der Möglichkeit, Klage gegen Umweltbeeinträchtigungen zu führen. Damals wurde richtig erkannt: Wer die Umwelt schützen will, braucht Informationen. Wer sie erhalten will, braucht Beteiligungsrechte. Wer Rechte durchsetzen will, braucht den Zugang zu Gerichten.
Nun zu Deutschland. Hier haben sich SPD und CDU/CSU daran gemacht, diese Rechte nicht nur nicht auszubauen, sondern unter dem Deckmantel, die Planungszeiten zu beschleunigen, eher einzuschränken. Die Beschleunigungsgesetze dieser Legislaturperiode, das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz, über das wir jetzt diskutieren, und die Beschleunigung im Immissionsschutzrecht sind Beispiele dafür.
Nur, meine Damen und Herren, wird hier am falschen Ende Zeit gespart. Statt einer frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Projekten können sich diese erst sehr spät zu Projekten äußern und sich gegen deren Auswirkungen wehren. Dies führt zu zähen Verhandlungen und langjährigen Gerichtsverfahren. Sie haben nicht verstanden, dass es um eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geht. Denn gerade diese steigert die Akzeptanz für Entscheidungen im Infrastrukturbereich.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Akzeptanz einer Entscheidung hängt nicht allein vom Ergebnis ab. Sie hängt davon ab, inwieweit das Verfahren als fair angesehen wurde. Wenn ein Verfahren von den Bürgerinnen und Bürgern als gerecht eingestuft wird, weil sie sich frühzeitig beteiligen konnten und Information erhalten haben, dann sind sie unter Umständen mit einem Ergebnis einverstanden, das nicht unbedingt ihre ursprüngliche Meinung widerspiegelt.
Einen weiteren Gewinn an Zeit hatten Sie sich das wurde heute schon diskutiert durch die eininstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts erhofft. Wie vorhergesehen die FDP hat das deutlich gemacht ist das Gegenteil eingetreten. Das hat nun auch die FDP erkannt. Ich kann nur sagen: Gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP!
(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Das haben wir vorher schon erkannt!)
Bleiben Sie aber bitte ehrlich. Auf zwei Seiten in Ihrem Antrag erklären Sie, dass Sie schon vorher von einem Flaschenhalseffekt und einem möglichen Stau beim Bundesverwaltungsgericht gewarnt hätten.
(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Ja!)
Das ist aber falsch, lieber Kollege Friedrich.
(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Nein!)
Das hat der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts bei der Anhörung deutlich gemacht. Aber Ihr Kollege Mücke hat in seiner Rede zum Planungsbeschleunigungsgesetz betont ich zitiere , dass „dieser Verstopfungseffekt“ gar „nicht das eigentliche Kriterium ist, das für uns eine Rolle spielt.“
(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Sondern?)
Das sind die Worte Ihres Kollegen. Er hat das verfassungsrechtliche Problem und eben nicht den Verstopfungseffekt betont.
(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Na also!)
Sie geben immer vor, eine Partei der Bürgerrechte zu sein. Schlagwörter wie „Bürgerfreiheit“, „Demokratie wahren“ und „Rechte stärken“ gehören zu Ihrem alltäglichen Wortschatz. Ihr Kollege hat weiter gesagt Sie haben das heute noch einmal bestätigt ,
dass es richtiger gewesen wäre, beim Verwaltungsverfahrensgesetz anzusetzen, um dort die Änderung und Verkürzung des Planungsrechts einheitlich zu regeln.
(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Das habe ich erkennbar heute nicht gesagt!)
Das heißt letztendlich, dass Sie die ganze Verschlechterung, die die Große Koalition von SPD und CDU/CSU herbeigeführt hat, auf das allgemeine Planungsrecht ausdehnen wollten. Das ist letztendlich das, was Sie erreichen wollten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.
(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Waren Sie gerade bei der falschen Rede, oder waren Sie draußen?)
Das steht der Århus-Konvention und dem entgegen, was Sie tagtäglich in der Öffentlichkeit verbreiten, nämlich der Aussage, dass Sie eine Partei der Bürgerrechte seien.
(Beifall bei der LINKEN Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Sie sind ein prägendes Beispiel für Bürgerrechte! Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU): Unverschämtheit!)
Trotz dieser Kritik wird meine Fraktion Ihrem Antrag zustimmen, weil Sie einen wichtigen Punkt dieses grauenvollen Planungsbeschleunigungsgesetzes richtigerweise angreifen. Die Linke bleibt aber bei der Feststellung: Deutschland ist von einer Umsetzung im Geiste der Århus-Konvention meilenweit entfernt. Ich bleibe dabei: Es ist etwas faul im Staate Deutschland.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU): Oh mein Gott!)