Zum Hauptinhalt springen

Nur die konsequente Durchsetzung des Reiserechts führt zu einem besseren Schutz Reisender!

Rede von Kornelia Möller,

Sehr geehrte Frau Präsidentin/Sehr geehrter Herr Präsident
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Die heutige Welt ist durch eine erhöhte Mobilität und von einer ständig wachsenden Zahl von Reisen geprägt. Das erhöhte Reiseaufkommen führt aber auch unweigerlich zu einer Zunahme der Probleme rund um das Reisen, wie Ausfälle, Verspätungen, Überbuchungen und Annul-lierungen. Leittragende davon sind immer die Reisenden! Deshalb ist es sehr begrüßenswert, dass heute, nachdem wir im Juni über unseren Antrag „Fluggastrechte stärken“ debattiert haben, das Thema „Schutz von Reisenden“ wieder auf der Tagesordnung steht.

Generell kann den Anträgen der Grünen zugestimmt werden, auch wenn an manchen Stellen nachgebessert werden muss. So fehlt in dem recht ausführlichen und umfangreichen Antrag „Reisende besser schützen“ die Einbeziehung des mobilen Reiseverkäufers. Bei dieser Art der Reisebuchung, die weder einem stationären Vertrieb wie im Reisebüro, noch dem Onlinevertrieb, geschweige denn einem Haustürgeschäft gleichzusetzen ist, wird die Reise beim Verbraucher zu Hause abgeschlossen. Hier besteht keine Versicherungspflicht gegen falsche Beratung oder Insolvenz.

Es fehlt leider auch die Forderung, die Beschränkung der Versicherungssumme pro Versicherungsgesellschaft aufzuheben. Sie liegt derzeit bei 200 Mio. € pro Jahr, wohlgemerkt nicht pro Reiseveranstalter, sondern pro Versicherungsunternehmen. In Deutschland gibt es ca. 1000 Reiseveranstalter, wobei in jedem Reisebüro Reisen von mehr als 100 Veranstaltern angeboten werden. Den Reiseversicherungsmarkt teilen hauptsächlich 5 große Versicherungen unter sich auf. Diese monopolarige Stellung muss dringend aufgehoben werden. Ausserdem muss die Verbraucherin und der Verbraucher die sofortige Auszahlung seiner gemeldeten Ansprüche geltend machen können – bisher hat er nur am Jahresende hierauf einen Rechtsanspruch.

Bedauerlich ist auch, dass der Antrag der Grünen vage bleibt hinsichtlich der auch von uns geforderten Einführung einer wirklich wirksamen und unabhängigen Schlichtungsstelle. So ist an keiner Stelle ausgeführt, welche Kompetenzen die Schlichtungsstelle erhalten soll.
Und noch etwas haben die Grünen vergessen: In Deutschland gibt es kein Lizenzsystem für Reiseveranstalter und Reisebüros. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 12.000 registrierte Reisebüros und wie ca. 1000 Reiseveranstalter. Jede beliebige Person kann als Reiseveranstalter oder Reisebüro fungieren, Anforderungen und Kontrollen gibt es nicht. Die Einführung einer europäischen Linzenz für Reiseveranstalter gesetzlich einzuführen, die an eine Insolvenzabsicherung gekoppelt ist, wäre ein richtiger Schritt.

Hier bin ich nun bei einem, für uns ganz wesentlichen, Punkt angekommen: Einer wirklichen Absicherung der Reisenden gegen die Insolvenz von Fluggesellschaften. Besonders betroffen von einer uneinheitlichen Regelung sind jene Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Individualreise machen, da derzeit nur Pauschalreisende, abgesichert sind. Diese Ungleichbe-handlung ist nicht nachvollziehbar und muss dringend geändert werden. Alle Reisenden und Fluggäste müssen wirksam gegen eine Insolvenz abgesichert werden. Hier, meine Damen und Herrn, besteht dringender Handlungsbedarf!
Um im Falle einer Insolvenz eine Absicherung finanziell auch wirklich gewährleisten zu können, befürworten wir - so wie Die Grünen auch – die Einführung eines Fonds, um im Notfall unge-deckte Ansprüche bedienen zu können.
Um aber seine Rechte wahrnehmen zu können, muss man überhaupt erst einmal wissen, welche Rechte einem zustehen. Hier zeigt die Praxis immer wieder, dass Fluggesellschaften gesetzlich verankerte Rechte, die Fluggäste z.B. bei Verspätungen oder Flugausfall haben, verschweigen und missachten werden. Eine Untersuchung der "Stiftung Warentest" ergab schon im Mai 2009, dass 86% der Passagiere von den Fluglinien keinerlei Informationen über ihre Rechtsansprüche erhielten, wie sie in der EU Verordnung 261/2004 definiert sind. Auch eine Umfrage, die am 15. November 2010 vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) veröffentlicht wurde, belegt die mangelhafte Umsetzung von Fluggastrechten durch die Airlines:
• Bestehende Ansprüche auf Betreuungsleistungen sowie Ausgleichszahlungen wurden in den allermeisten Fällen von den Fluggesellschaften ignoriert. Nur jedem Vierten boten die Airlines Entschädigungen an, und auch das überwiegend erst auf Nachfrage.
• Auch ihrer Verpflichtung, die Fluggäste aktiv auf ihre Rechte hinzuweisen, kamen die Flugge-sellschaften bei über der Hälfte der Fälle nicht nach.
• Darauf folgende Beschwerden bearbeiteten sie sehr zögerlich, 22% der betroffenen Fluggäste erhielten gar keine Antwort. Nur in 3% der Fälle verlief die Rechtsdurchsetzung der Fluggäste reibungslos.
Darüber hinaus nutzen Fluggesellschaften (vermeintliche) Rechtsunklarheiten etwa bei Ansprü-chen auf Schadenersatz und Ausgleichzahlungen (letztere fallen auch bei Naturkatastrophen, wie dem isländischen Vulkanausbruch an) einseitig zu ihren Gunsten. Ich frage Sie, meine Damen und Herrn Koalitionäre, sehen Sie denn nicht auch, dass hier dringender Hand-lungsbedarf besteht und nicht alleine die Luftfahrtunternehmen in der Pflicht stehen, sondern auch der Gesetzgeber?!

Hilfreicher für die Durchsetzung der Fluggastrechte wäre sicherlich die Erfassung und Evaluie-rung von bestimmten Daten, wie sie die Grünen in Ihrem Antrag (Drs.Nr. 17/4041) fordern. Gesichertes, öffentlich-rechtliches Datenmaterial ist laut BR ja Voraussetzung für die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, somit ist die Forderung der Grünen gerechtfertigt und unterstützenswert.
Allerdings müssten über das Verkehrstatistikgesetz auch die Gründe für Verspätungen, Annullie-rungen, Nichtbeförderung oder Herabstufung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 aufgeführt werden. Diese Daten könnten dann von den betroffenen Fluggästen zur einfacheren Einforderung ihrer Rechte verwendet werden. Weitere Maßnahmen im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher wäre eine öffentliche Darlegung der Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Fluggesellschaften, um über die Zuverlässigkeit der einzelnen Fluggesellschaften zu informieren und so eine höhere Transparenz zu erzielen.

Zum Schluss möchte ich doch noch kurz auf einen andern aber dennoch wichtigen Aspekt eingehen. Es sollte unbestreitbar sein, dass denjenigen, die Unannehmlichkeiten bei ihrer Reise ausgesetzt waren, zu Ihrem Recht und zu einer adäquaten Entschädigung verholfen wird. Genauso unbestreitbar sollte aber sein, dass Reisen für Alle möglich ist. So kann es Bei-spielsweise nicht sein, dass EU-Verordnungen zum barrierefreien Reisen (VO Nr. 1107/2006), die seit 2008 schon geltendes Recht in Deutschland sind, immer noch nicht vollständig umgesetzt sind. Ein Bespiel ist die kostenlose Mitnahme eines zweiten Rollstuhls, die aber immer noch Kosten verursacht. Zudem können Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer die Bordtoiletten nur mit Bordrollstühlen erreichen, die jedoch nur in wenigen Flugzeugen vorgehalten werden. Das ist ein nicht hinnehmbarer Misstand, verehrte Damen und Herrn.

Die LINKE setzt sich dafür ein, dass die Rechte der Fluggäste durch die Bundesregierung gestärkt und die Voraussetzungen zur Durchsetzung dieser Rechte auch geschaffen werden. Wir brauchen ein einheitliches, klares und freundliches Reiserecht für Verbraucherinnen und Verbraucher!