Bundestagsrede am 29. Juni 2006, 43. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages
Vorgegebene Redezeit: 4 Minuten - Die Rede wurde zu Protokoll gegeben.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenNotschleppkonzept an gestiegene Herausforderungen anpassen - 16/685
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
Notschleppkonzept den veränderten Bedingungen der
Seeschifffahrt anpassen - 16/1647
Antrag der Fraktion der FDP
Sicherheitskonzept für Nord- und Ostsee optimieren - 16/1164
Dorothée Menzner [DIE LINKE]: Sehr geehrte(r) Frau/Herr Präsident/in! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Das, worum es bei diesen Anträgen geht, ist ein Thema, bei dem wir leider immer wieder geneigt sind, es zu verdrängen oder auf die lange Bank zu schieben. Es geht um die Seenotkonzepte in der Nordsee und in der Ostsee, um die Sicherheit von Menschen und um Lebensräume. Und da freue ich mich, dass es dem Verkehrsausschuss des Bundestags in der letzten Sitzung gelungen ist, aus den Vorlagen der Fraktionen einen gemeinsamen Beschluss zu zaubern. In Nord- und Ostsee brauchen wir die passenden Schiffe, um für alle Notfälle gewappnet zu sein.
Nicht irgendwelche, sondern die richtigen, die es im Notfall auch wirklich schaffen, Gefahren abzuwenden.
In der Ostsee fehlt bislang ein kräftiges Schleppschiff, zumal es dort die Kadettrinne gibt, die nördlich der deutschen Küste ihre Tücken hat. Dort nimmt bei größeren Schiffen die nutzbare Fahrrinne auf wenige hundert Meter ab. Da sollten wir handeln und für Schleppkraft sorgen, bevor es zu spät sein könnte.
Zwar hat die die Parlamentarische Staatssekretärin in der Ausschusssitzung auf die Haushaltszwänge hingewiesen. Wir sollten aber trotzdem aufpassen, dass der Pfahlzug - die Zugkraft bei Notschleppschiffen - nicht zu sehr der Kassenlage angepasst wird!
Wir sollten uns auch nicht Trugschlüssen hingeben und uns jetzt sicherer fühlen, nur weil die EU endlich Schritte in die Wege leitet, um für den Seetransport schwerer Öle den Einsatz von Schiffen mit doppelten Tankhüllen zu forcieren. Die neue Regelung ist nämlich beileibe nicht für alle Schiffe verbindlich! Sie lautet: Ölschiffe, die Schweröle befördern, dürfen nur dann eine Flagge der Gemeinschaft führen, wenn es sich um Doppelhüllen-Öltankschiffe handelt.
Im Klartext heißt das: Öltanker, die nicht unter der Flagge eines EU-Staates fahren, dürfen nach wie vor Einhüllenschiffe sein und trotzdem schweres - hochgiftiges - Öl transportieren. Dies bedeutet weiterhin erhebliche Risiken und zwingt uns, weiterhin über mehr Sicherheit nachzudenken.
Sicherheit ist stets das Resultat technischer, organisatorischer und personeller Maßnahmen. Erinnern wir uns: Vor vier Jahren zerbrach der altersschwache Einhüllentanker „Prestige“ vor der spanischen Küste. Er hatte von Estland aus die Ostsee durchfahren, gehörte einer griechischen Reederei, fuhr aber unter der Flagge der Bahamas. Spanische und portugiesische Behörden entschieden falsch: Statt das Schweröl beizeiten aus dem Schiff zu pumpen, begann eine folgenschwere Odyssee.
Kolleginnen und Kollegen, welche Konsequenzen sollten wir daraus ziehen?
Egal ob EU oder Nicht-EU: Die personelle Qualifikation lässt sich an allen Küsten stets verbessern. Nur wenn es möglich ist, die Zeichen einer Gefahr zu erkennen, sind die zuständigen Stellen in der Lage, Havarien zu vermeiden. Nur dann können sie die passende technische Hilfe rechtzeitig organisieren.
Vielen Dank.