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Neufassung des Raumordnungsgesetzes: Wichtige Fragen bleiben offen

Rede von Heidrun Bluhm-Förster,

Aus Sicht der Linken wirft die vorliegende Neufassung

wesentlich mehr Fragen auf, als sie Antworten liefert. Aus unserer Sicht geht es im Interesse des gesamten Landes und einer bundesweiten Raumordnung vor allem um drei wesentliche Fragen: Erste Frage: Wer entscheidet wann wo und wie künftig über den Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen? Welche realen Möglichkeiten haben zum Beispiel Vereine und Verbände, aber auch engagierte und nicht zuletzt betroffene Bürgerinnen und Bürger, sich viel früher und rechtzeitiger als bisher an den Überlegungen von Politik und Verwaltung zu beteiligen? Besteht sie den Europa-Check, oder muss das Gesetz schon bald nach seinem Inkrafttreten wieder nachgebessert und erst europafest gemacht werden?

Es gibt in der Politik immer wieder Momente, in denen manche denken, mit der Verabschiedung oder Neufassung eines Gesetzes hätte sich das Thema für längere Zeit oder gar für eine kleine Ewigkeit erledigt. Das hier zur Debatte stehende Raumordnungsgesetz, die Neufassung des seit 1997 geltenden Raumordnungsgesetzes, scheint zumindest aus Sicht der Koalitionsfraktionen ein solcher Fall zu sein. Wie man hört, rechnet man auf der Regierungsbank nach der Verabschiedung dieser Neuregelung wohl mit einer langen Phase der Ruhe - gewissermaßen Ruhe im Raum - Ruhe in der Raumordnung. Dies scheint mir jedoch eine gewagte Prognose zu sein.

Diese abweichende Einschätzung der Bundestagsfraktion Die Linke hat vor allem mit dem Grund zu tun, der eine Neufassung dieses Raumordnungsgesetzes überhaupt notwendig macht, und dieser Grund ist die Föderalismusreform, in welcher der Bund nicht zuletzt beim Thema Raumordnung erhebliche Kompetenzen an die Länder abgegeben hat. Wir haben es seitdem mit einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz zu tun, die den Ländern ein verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf Abweichung zugesteht. Die Neuregelung muss und soll daher versuchen, einen Weg zwischen dem Regelanspruch des Bundes und den gesetzgeberischen Möglichkeiten der Länder zu finden. Genau dieser Weg aber dürfte nicht einfach zu finden sein, da in wichtigen Bereichen der Raumordnung klare Regelungen zu den jeweiligen Kompetenzen fehlen. Wer hat denn nun bei gesamtstaatlichen und länderübergreifenden Zielen das Sagen, der Bund mit seinem übergreifenden Anspruch oder die Länder mit ihrem verfassungsrechtlich verbürgten Abweichungsrecht?

Um es nur an zwei, drei Beispielen deutlich zu machen:
Wer setzt sich beispielsweise beim Thema Umwelt- und Naturschutz, beim Thema Rohstoffnutzung oder auch beim Thema CO2-Einlagerung durch? Das Fehlen einer klaren Regelung dürfte das Erreichen gesamtstaatlicher, länderübergreifender Raumordnungsziele erheblich erschweren, wenn nicht gänzlich unmöglich machen, da die Raumordnungspläne des Bundes keine Bindungswirkung für die Länder haben. Eine direkte Mitwirkung des Bundestages beim Aufstellen von Raumordnungsplänen des Bundes ist überhaupt nicht vorgesehen. Ein solches Recht würde sich wohl keine Kommune und kein Bundesland nehmen lassen. Da ist im Raumordnungsgesetz erst noch einiges in Ordnung zu bringen, ehe es die Zustimmung der Bundestagsfraktion
Die Linke finden kann.

Aus Sicht der Linken wirft die vorliegende Neufassung
wesentlich mehr Fragen auf, als sie Antworten liefert. Aus unserer Sicht geht es im Interesse des gesamten Landes und einer bundesweiten Raumordnung vor allem
um drei wesentliche Fragen:

Erste Frage: Wer entscheidet wann wo und wie künftig über den Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen? Das ist eine Frage, die wir nicht erst dann beantworten sollten, wenn die „Quellen“ versiegen, wie eine der Übersetzungen dieses ursprünglich aus dem Französischen kommenden Wortes lautet.

Zweite Frage. Gerade das Thema Raumplanung kann als ein sehr feinfühliger Seismograf für den Grad demokratischer Mitwirkung an weit über lokale und regionale Grenzen hinaus und weit in die Zukunft reichende Entscheidungen dienen. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, welche realen Möglichkeiten zum Beispiel Vereine und Verbände, aber auch engagierte und nicht zuletzt betroffene Bürgerinnen und Bürger haben, sich viel früher und rechtzeitiger als bisher an den Überlegungen von Politik und Verwaltung zu beteiligen. Wie kann künftig verhindert werden, dass Vereine und Verbände, engagierte Bürgerinnen und Bürger immer erst dann einbezogen werden, wenn schon alle Messen gelesen sind?

Dritte Frage. Politik und erst recht Raumordnungspolitik finden nicht irgendwie und irgendwo im luftleeren Raum statt, sondern in diesem Falle mitten in Europa. Daher ist natürlich auch nach der Europatauglichkeit dieser Neufassung des Raumordnungsgesetzes zu fragen. Besteht sie den Europa-Check, oder muss das Gesetz schon bald nach seinem Inkrafttreten wieder nachgebessert und erst europafest gemacht werden? Auch ein solches Reparaturunternehmen würde die - wie bereits eingangs erwähnt - von den Koalitionsfraktionen offenbar angestrebte Ruhe in der Raumordnung empfindlich stören. Und nicht zuletzt möchte ich an dieser Stelle als einen weiteren Kritikpunkt den mangelhaften Abgleich des Gesetzentwurfes mit dem Umweltgesetzbuch ansprechen, das derzeit ebenfalls überarbeitet wird. Eine sachliche und begriffliche Anpassung scheint dringend geboten.

Immerhin finden sich in der Neufassung auch einige Passagen, die aus unserer Sicht als bemerkenswert bis durchaus positiv zu bewerten sind. Dazu gehört die neue Formulierung von der Konzentration der Siedlungstätigkeit auf „vorhandene Siedlungen“, ein neuer Begriff im Gesetzestext. Allerdings lässt der Gesetzentwurf leider offen, wie das ohnehin nicht besonders anspruchsvolle Ziel der Bundesregierung erreicht werden soll, bis zum Jahre 2020 die Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar täglich zu reduzieren. Auch in diesem Falle hätten wir uns eine klarere und abrechenbarere Regelung im Gesetz gewünscht. Und im Übrigen erscheint es „öko-logisch“, den Flächenverbrauch nicht nur zu reduzieren, sondern in einen Flächengewinn umzuwandeln.

Insgesamt gesehen kann die Bundestagsfraktion Die Linke diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden uns auch nicht enthalten, sondern die Neufassung des Raumordnungsgesetzes ablehnen. Außerdem gebe ich den Koalitionsfraktionen Brief und Siegel, dass wir uns hier in diesem Hause schon bald erneut mit dieser Thematik beschäftigen müssen. Dafür werden, so glaube ich, die Länder schon sorgen. Ich denke, wir sprechen uns spätestens Mitte der nächsten Legislaturperiode wieder. Ich frage mich nur, ob ein solcher Umgang mit dem so wichtigen Thema Raumordnung in Ordnung ist.