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Mietsteigerungen begrenzen - sozialen Wohnungsbau stärker fördern

Rede von Heidrun Bluhm-Förster,

Beratung des Antrags der Fraktion der SPD mit dem Titel "Soziale Wohnraumförderung durch Bund und Länder bis 2019 fortführen" (Drucksache 17/9425) in erster Lesung. Rede von Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Heidrun Bluhm (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Luczak, Sie haben hier eben sehr aufgeregt einen Gesetzentwurf verteidigt, den es gar nicht gibt.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD – Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/ CSU]: Engagiert verteidigt!)

Es ist in der Tat so, dass wir an dieser Stelle über einen Referentenentwurf diskutieren. Sie verteidigen etwas, was zunächst auf der Referentenebene zweimal verändert worden ist. Für Mai wurde die Vorlage dieses Gesetzentwurfs angekündigt. Jetzt ist Mitte Mai. Wir haben nur noch eine Sitzungswoche im Mai. Noch liegt dieser Gesetzentwurf nicht vor. Ich frage mich also: Bleiben Sie worttreu? Werden Sie im Mai liefern? Können wir dann die Rede, die Sie eben hier sehr eindrucksvoll gehalten haben, als Statement für Ihren Gesetzentwurf werten, oder können wir das nicht?

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und
der SPD)

Der SPD Wahlkampfgetöse vorzuwerfen, das kann man machen; gar keine Frage. Man steht vor einer entscheidenden Landtagswahl. Das gilt aber für alle. Insofern ist es legitim, endlich über das Thema Mieten und über das Thema Wohnen hier in diesem Hause zu reden. Auf der anderen Seite möchte ich darauf hinweisen, dass wir dieses Thema hier vor einigen Wochen behandelt haben. Eine kleine Kritik an die SPD: Wir sind im Bundesrat initiativ geworden und haben dort einen Gesetzesantrag eingebracht, dem auch Sie nicht abgeneigt sind. Es hat also schon einmal die Chance bestanden.

(Ingo Egloff [SPD]: Frau Kollegin, dem Gesetzentwurf haben wir im Ausschuss sogar zugestimmt!) –

– Ja, aber nur halbwegs, nicht wahr? (Ingo Egloff [SPD]: Nein!)

– Gut.

Worum geht es eigentlich? Was sind die dringendsten Herausforderungen der Wohnungspolitik heute? Wir tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass ausreichend energetisch modernisierter, altersgerechter und barrierefreier Wohnraum überall zur Verfügung steht. Die Bauwirtschaft braucht auch eine gewisse Sicherheit, wenn sie sich auf diese Herausforderung einstellen soll.

Wir sind gemeinsam für die Rahmenbedingungen verantwortlich, insbesondere dafür, dass alle Vermieter die Ziele auch erreichen können, die wir als Gesellschaft ihnen mit dem Mietrecht aufgeben und die sich durch die Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft stellen. Sie brauchen also eine Verlässlichkeit, was Fördermittel betrifft.

Wir müssen gemeinsam erreichen, dass alle Bürger ihre Wohnkosten auch bezahlen können. Das ist die zutiefst sozialpolitische Verantwortung, die wir in diesem Hause tragen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir müssen gemeinsam nach Lösungen suchen, dass die Nettokaltmiete durch die Modernisierungsumlage nicht stärker steigt, als bei den Nebenkosten eingespart wird. Das ist ebenfalls die Verantwortung, die wir den Mieterinnen und Mietern gegenüber haben, wenn wir den vorgenannten Punkt ernst nehmen.

Wir müssen gemeinsam gewährleisten, dass Wohnen ein Grundrecht für alle Menschen wird. Ich sage mit Absicht nicht „bleibt“, sondern sage „wird“. Wenn wir uns ansehen, wie sich die Wohnungslosenzahl entwickelt – wir haben in der vergangenen Sitzungswoche ein Expertengespräch dazu gehabt –, müssen wir davon ausgehen, dass diese Zahl noch weiter steigen wird. Für uns als Linke ist Wohnen ein Grundrecht, das wir für alle sichern müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vor diesem Hintergrund, der sicher Konsens wenigstens der Oppositionsfraktionen in diesem Hause ist, werde ich den Antrag der SPD „Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern“ bewerten. Was Sie dort fordern, klingt beim ersten Hinhören nicht schlecht.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Und beim zweiten?)

Wir sind uns einig, dass wir ein soziales Mietrecht brauchen und dass die Klimaziele im Wohnbereich durchgesetzt werden müssen. Aber das, meine Damen und Herren von der SPD, werden Sie mit diesem Antrag nicht erreichen. Warum greifen Sie nicht einfach die Bundesratsinitiative auf, die wir Ihnen vor Wochen hier vorgelegt haben?

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Die ist noch schlechter!)

Den Entwurf hatte die SPD in Berlin gemeinsam mit der Linken im Bundesrat auf den Weg gebracht. Diesen Entwurf hat meine Fraktion vor Wochen hier vorgelegt; Sie hätten nur mitstimmen müssen. Warum jetzt also dieser Antrag, der in seinem politischen Anspruch und – das muss man leider sagen – in seiner handwerklichen Qualität weit hinter dem zurückbleibt, was Ihre Berliner Genossen schon vor zwei Jahren aufgeschrieben haben?

Ein erstes Beispiel: die Mietsteigerung. Egal ob 20 Prozent in drei Jahren oder, wie Sie vorschlagen, 15 Prozent in vier Jahren – beides ist unsozial. Solche Preisexplosionen haben mit der realen wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Mietmarkt überhaupt nichts zu tun. Sie sind auch von der tatsächlichen Einkommensentwicklung bei den Mieterinnen und Mietern völlig abgekoppelt und sprengen daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von immer mehr Mieterhaushalten; das Realeinkommen ist in den vergangenen Jahren gesunken, und die Mieten steigen.

Das hat auch ursächlich nichts mit energetischen Sanierungsmaßnahmen zu tun; das ist ein reiner Marktmechanismus. Solche Steigerungen lassen sich nur dort durchsetzen, wo Wohnraum knapp ist – das ist hier schon gesagt worden; an anderer Stelle eben nicht –, und zwar unabhängig davon, ob eine Wohnung energetisch gebaut oder saniert ist.

Eingeführt wurde die Regelung zu den Mietsteigerungen damals, um Miettreiberei zu verhindern. Heute wird sie zur Miettreiberei benutzt, ohne Gegenleistung durch den Vermieter, dort nämlich, wo der Markt es hergibt.

(Stephan Thomae [FDP]: Unterstellung!)

Ein zweites Beispiel: die Wohnkosten insgesamt. Sie steigen auch dort rasant, wo die Kaltmieten aufgrund ungenügender Nachfrage stabil oder auch rückläufig sind, und zwar durch explodierende Energie- und Wasserpreise, durch steigende Gebühren und Abgaben, mit denen Kommunen, die klamme Kassen haben, versuchen, ihre Haushalte zu stabilisieren. Ein Beispiel ist die Grundsteuererhöhung, die voll auf die Nebenkosten der Mieterinnen und Mieter durchschlägt.

Ein weiteres Beispiel: energetische Sanierung. Klar, sie ist zwingend notwendig. Das ist nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, sondern das ist angesichts der rasant steigenden Wohnkosten auch eine zutiefst soziale Frage. Da schlagen Sie in Ihrem Antrag vor – ich zitiere –,

… eine Regelung vorzulegen, durch die den Kommunen in geeigneter Form ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt wird, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden.

Wollen Sie Wohnsiedlungen schaffen, in denen das Prekariat in unsanierten, energiefressenden Wohnungen, dafür aber zu niedrigen Kaltmieten wohnen muss, weil sich die Menschen nichts anderes leisten können oder die Arge nichts anderes finanziert?

Das Problem ist also nicht in erster Linie die luxuriöse Wohnwertsteigerung, sondern schlicht – jetzt zitiere ich einmal eine andere Stelle aus Ihrem Antrag –:

Die Verbesserung des Klimaschutzes als nationale Aufgabe darf nicht allein auf die betroffenen Mieter abgewälzt werden.

Klar, da haben Sie recht. Leider sind Sie in Ihrem Antrag nicht konsequent und suchen nach scheinbaren Kompromissen, um die Modernisierungskosten etwas gerechter zu verteilen.

Dazu schlagen Sie zum Beispiel eine Reduzierung der Umlage sämtlicher Kosten für Modernisierungsmaßnahmen von 11 auf 9 Prozent vor. Aber weder die 11 noch die 9 Prozent sind wirtschaftlich irgendwie gerechtfertigt. Wenn man die tatsächlichen Kosten der für die energetische Modernisierung notwendigen Maßnahmen zugrunde legt und den Amortisationszeitraum der Investitionsmaßnahme dagegenstellt, würde – das fordern wir – auch eine 5-prozentige Umlage ausreichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Mieterbund fordert sogar die Abschaffung dieser Umlage, und das nicht zu Unrecht. Denn erstens bleibt die höhere Miete auch nach Ablauf der Abschreibungsfrist erhalten, und zweitens wäre eine Rücknahme der Mietsteigerung nach einem zwangsläufig sehr langen Zeitraum nicht kontrolliert durchsetzbar. Eine solche Forderung klingt nett, aber sie ist weltfremd.

Was aber bleibt, ist die Wirkung auf den Mietspiegel, weil von der Modernisierungsumlage die Nettokaltmieten betroffen sind und damit eine Mietsteigerung im Mietspiegel festgeschrieben wird. Schließlich fordern Sie mit Ihrem Antrag, nicht rückzahlbare Förderungen zur energetischen Modernisierung aus der Umlagefähigkeit herauszunehmen.

Das unterstützen wir ausdrücklich, das ist selbstverständlich. Warum sollten Mieterinnen und Mieter noch einmal bezahlen, was sie zuvor als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an den Staat abgegeben haben? Denn der hätte sonst die Möglichkeit, Fördermittel zur Verfügung zu stellen, nicht gehabt.

Summa summarum: Dass die Politik angesichts steigender Mieten und Wohnkosten drohenden schwerwiegenden sozialen Verwerfungen vorbeugen muss, steht der weltweite Klimawandel uns zwingt, die Energiewende auch im Gebäudebereich voranzutreiben. Für beides ist der Erhalt eines sozialen Mietrechts zwar nicht unbedingt der Schlüssel. Er ist aber notwendig, weil weder die sozialen noch die klimatischen Probleme in der Gesellschaft mit sozialem Unfrieden und der Vertiefung sozialer Gegensätze zu lösen sind.

Das aber – darin stimmt die Linke mit der Intention dieses Antrags überein – würde mit der Verabschiedung des Referentenentwurfs zum Mietrechtsänderungsgesetz passieren, der immer noch nicht das Licht der Welt erblickt hat. Er ist nichts anderes als die Verschiebung der Lasten allein auf die Schultern der Mieterinnen und Mieter. Er sollte – hier stimme ich Ihnen zu, Herr Egloff – tatsächlich dort bleiben, wo er ist: in den Schubladen der Referenten.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sonja Steffen [SPD])

Was den Erhalt des sozialen Mietrechts und seiner klimagerechten Verbesserung angeht, unterbreite ich einen Kompromissvorschlag: Lassen Sie uns doch zu dem Entwurf des Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energiekosten und Energieverbrauch zurückkommen, der immer noch im Bundesrat schmort. Im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Sie haben es gerade gesagt – ist er zumindest nicht abgelehnt worden, sondern es wurde sich der Stimme enthalten. Im Rechtsausschuss haben Sie ihm sogar zugestimmt.

Wenn ich die Signale aus der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen richtig interpretiere, könnten sich auch diese Kolleginnen und Kollegen eher damit anfreunden. Das wäre doch einmal etwas. Das wäre ein Kompromiss.

Jetzt noch ein letzter Satz zu dem zweiten von Ihnen eingebrachten Antrag „Soziale Wohnraumförderung durch Bund und Länder bis 2019 fortführen“: Ja, das kann man machen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)