Zum Hauptinhalt springen

Kapitalprivatisierung der Flugsicherung: CDU/CSU, FDP und SPD hebeln Grundgesetz aus

Rede von Dorothée Menzner,

Dorothée Menzner (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir Linken begrüßen im Grundsatz die Idee eines Single European Sky. Wir begrüßen die Schaffung eines zentral-europäischen Luftraums.

(Enak Ferlemann [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Es ist unstrittig, dass deswegen Anpassungen von Gesetzen an europäische Realitäten notwendig sind. Da es aber beim BAF-Gesetz im Detail doch Dissenspunkte gibt, werden wir uns an der Stelle heute enthalten. Hinsichtlich der anderen Punkte, zu denen heute eine Beschlussfassung erfolgt, ha-ben wir einen grundlegenden Dissens. Das bezieht sich zum einen auf das Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften und zum anderen auf das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Um das Ziel eines Single European Sky zu erreichen, würde die Schaffung zwischenstaatlicher Ein-richtungen, die auf zwischenstaatlichen Abkommen beruhen, ausreichen. Wie schon beim ersten Anlauf, der zur Privatisierung der Flugsicherung unternommen wurde, haben wir auch gegenüber den heute zur Abstimmung stehenden Vorlagen grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken.

(Beifall bei der LINKEN)

Letzte Woche haben wir alle gemeinsam das Grundgesetz gelobt und gefeiert. Nun erleben wir einen erneuten Anlauf von CDU/CSU, SPD und FDP, dieses Grundgesetz auszuhöhlen. Es ist sozusagen eine Grundgesetzänderung auf Vorrat; denn die neue Fassung - das hat Kollege Mücke eben deutlich gemacht - ermöglicht sehr wohl in einem späteren Schritt die Privatisierung der Flugsicherung, und das mit einfacher Mehrheit des Bundestages.

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Unglaublich!)

Dabei gibt es Beschlussfassungen vieler Parteien, aus denen hervorgeht, dass das nicht sein soll. Ich möchte einen Beschluss der SPD vom Hamburger Parteitag im Oktober 2007 zitieren, in dem es heißt: Die Mitglieder der Bundestagsfraktion - gemeint ist die SPD-Bundestagsfraktion - werden aufgefordert, keinesfalls einer nochmaligen Gesetzesinitiative zur Privatisierung der für die Luftsicherheit und die Lenkung des Flugverkehrs zuständigen Behörde und insbesondere keiner dafür erforderlichen Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Klaus Uwe Benneter [SPD] - Christian Carstensen SPD]: Waren Sie bei der Anhörung nicht dabei?)

Wie hoch die Messlatte für eine Änderung des Grundgesetzes hängt, haben wir in den zurückliegenden Wochen im Ausschuss mehrfach diskutiert. Wir alle kennen die Begründung aus dem Bundespräsidialamt von der ersten Ablehnung 2006. Anders als 2006 stehen wir Linke mit der Ablehnung der Änderung des Grundgesetzes diesmal nicht alleine da. Das wurde in der Anhörung deutlich, und das wird auch in Publikationen von Juristen deutlich. Ich möchte Professor Hobe von der Universität Köln zitieren, der meint, dass es einen Kernbestand staatlicher Aufgaben gibt, der nach Art. 79 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 20 des Grundgesetzes verfassungsfest geschützt ist und zu dem auch die Luft-verkehrssicherheit als sonderpolizeiliche Aufgabe gehören könnte. Dann wäre die Änderung unzulässig.
Sie mögen einwenden, dass sich für jede Meinung ein Jurist findet, der sie bestätigt. Von daher möchte ich nur anfügen, dass der Professor für Verfassungsrecht Peter Huber von der Münchner Ludwigs-Maximilians-Universität diese Bedenken teilt. Das ist in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. Mai nachzulesen. Dazu kann man einen ausführlicheren Text finden.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Wo?)

Werte Kollegen der SPD, wie Sie die von Ihnen vorgesehene Beschlussfassung vor Ihren Mitgliedern und Ihrer Wählerschaft rechtfertigen, soll nicht das Problem der Linken sein. Aber ich möchte Ihnen allen sagen: Eine abermalige Nichtunterzeichnung durch den Bundespräsidenten oder aber ein Nor-menkontrollverfahren - und wir wissen, dass mehrere Bundesländer darüber nachdenken - wäre ein peinlicher Vorgang für den gesamten Bundestag. Die Linke hält es für unzulässig, in der vorgeschlagenen Art und Weise am Grundgesetz herumzuschrauben.

(Beifall bei der LINKEN)

Diesen Verfassungsbruch macht die Linke nicht mit. Wir Linke sagen aber nicht nur, was wir nicht mitmachen, was nicht geht, und begründen das. Wir machen auch Vorschläge, wie es gehen kann, weil - ich sagte es eingangs - Single European Sky vom Ansatz her eine durchaus sinnvolle und er-strebenswerte Sache ist. Ich empfehle Ihnen, noch einmal einen Blick in unsere Entschließungsanträ-ge zu werfen. Sie zeigen einen Weg auf, wie wir Single European Sky näherkommen können, ohne das Grundgesetz weiter auszuhöhlen.
Ich danke.

(Beifall bei der LINKEN)