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Jahressteuergesetz 2014 (offiziell „Zollkodexanpassungsgesetz“ genannt)

Rede von Richard Pitterle,

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir diskutieren heute Abend „ Das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Einfacherer Titel war nicht zu finden. Wie wäre es einfach mit Jahressteuergesetz 2014 - Teil 2?

Warum dieser Etikettenschwindel, meine Damen und Herren? Das erste Jahressteuergesetz hieß Kroatiengesetz, das zweite heißt jetzt Zollkodexanpassungsgesetz. Aber was in diesen beiden Gesetzen steht, hat wenig mit der Überschrift zu tun.

Warum darf denn ein Jahressteuergesetz nicht Jahressteuergesetz heißen, Herr Schäuble? Was ist daran verwerfliches, meine Damen und Herren? Jedes Jahr gibt es Änderungen und Anpassungsbedarf im Steuerrecht, sei es aufgrund der Rechtsprechung der Gerichte, sei es aufgrund geänderter EU-Vorgaben oder sei es wegen entdeckter Steuerlücken. Selbst die Regierung spricht in ihrem Gesetzentwurf von einem fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Das reicht doch für ein eigenständiges Jahressteuergesetz.

Und zwar auch dann, wenn man berücksichtigt, dass die Regierungskoalition steuerpolitischen Stillstand bis 2017 vereinbart hat. Doch auch wenn die Bundesregierung in den nächsten drei Jahren steuerpolitisch in ihrem Koalitionsvertrag nichts geplant hat, dreht sich die Erde trotzdem und das Steuerrecht schreitet weiter voran.

Gerade bei Jahressteuergesetzen, egal wie sie von Ihnen auch genannt werden mögen, gibt es im parlamentarischen Ablauf viele Änderungen. Das wird auch bei diesem Gesetz so sein. Wir haben auch eine längere Liste an Änderungswünschen, zum Beispiel bei der kleinlichen Regelung der Obergrenze von 150 Euro pro Jahr, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Betriebsveranstaltungen teilnehmen.

Mit den vorgesehenen steuerfreien Serviceleistungen des Arbeitgebers wird das Problem der Rückkehr von Beschäftigten nach der Elternzeit oder der Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, nicht wirklich adressiert. Ein Freibetrag von 600 Euro je Kalenderjahr und Arbeitnehmer, also monatlich durchschnittlich 50 Euro, wird den hohen Belastungen nicht gerecht. Die behauptete bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss woanders ansetzen.

Die Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben gesellschaftliche und ökonomische Ursachen.

Einige Ihrer geplanten Änderungen werden unter der Überschrift „Steuervereinfachungen“ verkauft. Doch der Arbeitsaufwand für den Steuerzahlerin und Steuerzahler bleibt bestehen, denn er wird genau nachrechnen müssen, ob er mit seinen Ausgaben unter der Pauschalgrenze bleibt oder doch nach Einzelbelegen abrechnen muss.

Interessant ist aber auch, was nicht im Gesetzentwurf steht beziehungsweise wieder nicht angegangen wird. Aber das ist bei einer Bundesregierung, die erklärtermaßen in der Steuerpolitik nichts ändern will, nicht überraschend. Schon aus dem Vorschlag des Bundesrats ist sehr viel herausgestrichen worden.

Die Frage nach der Verzinsung von Steuernachzahlungen hat die Bundesregierung nicht aufgegriffen, obwohl das höchste Gericht, der Bundesfinanzhof, den derzeitigen Zinssatz von 6 Prozent nur bis zum März 2011 für rechtens erklärt hatte. Die Europäische Zentralbank hat mitgeteilt, dass sie auch in den nächsten Jahren eine absolute Niedrigzinspolitik verfolgt. Daran zweifelt auch keiner. Inzwischen müssen Banken sogar Strafzinsen zahlen, wenn sie bei der Europäischen Zentralbank Geld deponieren - erst waren es 0,1 Prozent, das ist inzwischen aber verdoppelt worden auf 0,2 Prozent. Viele Unternehmen müssen ebenfalls ihren Banken Zinsen zahlen, wenn sie ihr Geld kurzfristig bei ihnen stehen lassen. Und inzwischen hat die erste Bank auch ihren Sparern einen negativen Einlagenzinssatz für Tagesgeldkonten aufgedrückt. Der Staat finanziert sich zu fast Null Prozent, greift aber trotzdem bei Steuernachzahlungen mit 6 Prozent gierig zu. Hier hätte ich von Ihnen eine Reaktion erwartet, zumal wir Ihnen im Rahmen unserer Kleinen Anfrage Anfang Oktober dieses Problem bereits detailliert erläutert hatten.

Existenzgründern, die voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro Bruttoumsatz im ersten Geschäftsjahr erwirtschaften werden, also Kleinunternehmer sind, wollen wir eine Alternative bei ihren Umsatzsteuervoranmeldungen eröffnen. Sie müssen jetzt ihre Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben, statt wie sonst üblich je nach Umsatzhöhe quartalsweise. Diese Ausnahme von der Regel hat nicht zu einer Verringerung des Umsatzsteuerbetruges beigetragen, wie vom Gesetzgeber ursprünglich gedacht. Wir schlagen alternativ daher vor, Existenzgründern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Umsatzsteuererklärung auf Wunsch quartalsweise abgeben zu können.

Über die seit fast 50 Jahren unveränderte Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, das sind 410 Euro, könnte man auch mal nachdenken - in Verbindung mit dem Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro.

Meine Damen und Herren, wie bereits gesagt, gerade bei Jahressteuergesetzen gibt es besonders viele Änderungen im parlamentarischen Prozess. Ich freue mich auf die Diskussionen mit Ihren Fachpolitikern.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.