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Jahressteuergesetz 2010 mit Tücken

Rede von Barbara Höll,

Rede von Dr. Barbara Höll zum Jahressteuergesetz 2010

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich alle haben darauf gewartet liegt der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 vor. Er beinhaltet nicht nur ein paar redaktionelle Änderungen, sondern auch Kröten, die wir nicht zu schlucken bereit sind. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit der bevorstehenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Jahressteuergesetz zeigt die Koalition, dass sie nicht bereit ist, bekannte Steuerschlupflöcher zu schließen, obwohl ihr dies selbst die Regierung im Gesetzentwurf vorgeschlagen hat. Denn im Rahmen der Neuregelung der Erbschaftsbesteuerung 2008 unterlief der Großen Koalition ich unterstelle tatsächlich ein redaktioneller Fehler.

Wenn in der Vermögensmasse des Unternehmens der Anteil des unproduktiv genutzten Vermögens – hierzu gehören unter anderem Kunstgegenstände, Münzen und Wertpapiere am Gesamtvermögen nicht über 10 Prozent liegt, dann kann dieses Unternehmen unter den bekannten Bedingungen steuerfrei an die nächste Generation übergehen. Bestehen zum Beispiel Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften, dann dürfen diese Gesellschaften bis zu 50 Prozent Verwaltungsvermögen also das unproduktive Vermögen, das ich gerade erwähnt habe an ihrem Gesamtvermögen besitzen, um steuerfrei zu bleiben. Dies lädt zur Steuerumgehung ein und ist verfassungsrechtlich bedenklich.

Die Folge ist: Viele Unternehmen übertragen ihr Verwaltungsvermögen einfach auf Tochtergesellschaften, um auch für diesen Teil des Vermögens Steuerfreiheit zu erlangen. So heißt es selbst im Gesetzentwurf ich zitiere:

„Eine höhere Grenze für das Verwaltungsvermögen im Betriebsvermögen von Beteiligungen/Tochtergesellschaften gegenüber dem Verwaltungsvermögen im diese haltenden Betriebsvermögen ist nicht zu rechtfertigen und führt zu nicht gewollten steuermindernden Gestaltungen.“

Eine Abweichung bedarf nach Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes eines besonderen sachlichen Grundes.

Deshalb sollte jetzt die Grenze für unproduktive Vermögensteile einheitlich auf 10 Prozent festgesetzt werden. Genau das kassieren Sie jetzt ein. Sie wollen die steuermindernden Regelungen beibehalten, statt den Fehler zu korrigieren, und das gegen die Empfehlung der Fachleute und der Regierung. So viel Freiheit hätte ich mir heute früh in der Debatte über das Atomgesetz gewünscht.

(Beifall bei der LINKEN)

Des Weiteren enthält das Jahressteuergesetz zwei Regelungen, die auf Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes basieren. Bei der ersten Regelung geht es um die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers, die Sie gestrichen hatten. Das hat Ihnen das Bundesverfassungsgericht um die Ohren gehauen. Jetzt schustern Sie eine Minimallösung zusammen, die der Lebenswirklichkeit nicht Rechnung trägt. Denn viele Menschen richten sich ein Arbeitszimmer ein, obwohl sie ein Dienstzimmer haben, weil sie vielfach auch zu Hause arbeiten müssen. Deshalb lehnen wir Ihren Vorschlag dazu ab. Er geht nicht weit genug.

Die zweite Regelung betrifft die Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe. Herr Volk, ich empfehle Ihnen, die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu lesen. Denn es hat eindeutig klargestellt, dass die Privilegierung der Ehe nicht die Diskriminierung der eingetragenen Lebenspartnerschaft bedeuten darf. Nun heben Sie zwar endlich die Diskriminierung im Bereich der Erbschaftsteuer auf, lassen aber die Grunderwerbsteuer weg, obwohl es naheliegend wäre, dies gleich mit zu regeln. Das Einkommensteuerrecht lassen Sie völlig außen vor.

Schon fast zynischen Charakter hat Ihr Vorschlag zur Zulageberechtigung für die Riester-Förderung von ALG-II-Empfängerinnen und -Empfängern. Erst sparen Sie die Zahlungen der Rentenbeiträge für ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger ein, und dann stellen Sie fest, dass damit die Grundlage für die Fortführung ihrer Riester-Verträge wegfällt. Also müssen wir jetzt eine gesetzliche Änderung vornehmen, damit sie weiter einzahlen können. Sie verschweigen, dass es sich hier um eine doppelte Abzocke handelt; denn ein Großteil der Menschen, die vielleicht weiter riestern können, werden in Zeiten von Hartz IV und Niedriglöhnen im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein. Sie wissen genauso gut, dass dann die Riester-Rente gegengerechnet wird. Den Betreffenden nutzt es also überhaupt nichts, wenn nun monatlich 5 Euro eingezahlt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir fordern Sie deshalb auf: Stellen Sie die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe vollständig gleich! Belassen Sie die ursprünglich im Jahressteuergesetz 2010 geplante Regelung zum Verwaltungsvermögen! Kehren Sie bei der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers wieder zur alten Regelung bis 2007 zurück, und schaffen Sie endlich die Abgeltungsteuer ab! Herr Volk, wenn Sie Achtung vor Karlsruhe haben, sollten Sie die gesetzlichen Grundlagen ändern und für eine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe sorgen. Dann könnte Karlsruhe sagen: Die gesetzliche Grundlage hat sich geändert. Die Verfahren können wir damit für erledigt erklären.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)