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Inklusion im Arbeitsleben: Fortschritte, verpasste Chancen und offene Baustellen.

Rede von Sören Pellmann,

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung ist löblich, und wir werden dem als Fraktion auch zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jens Beeck [FDP])

Denn endlich werden mit diesem Gesetzentwurf langjährige Forderungen meiner Fraktion gesetzgeberisch in die Tat umgesetzt.

Wir begrüßen ausdrücklich die Einführung der vierten Stufe der Ausgleichsabgabe für „Nullbeschäftiger“, da seit Jahren knapp ein Viertel der Arbeitgeber – auch diese Zahl ist heute schon genannt worden – überhaupt keine Menschen mit einer Schwerbehinderung einstellt. Die Maßnahme, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe nun nur noch für Förderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt werden dürfen, unterstützen wir ausdrücklich.

(Beifall bei der LINKEN)

Ebenso begrüßen wir außerordentlich – auch das haben die Kolleginnen und Kollegen schon angesprochen –, dass der Deckel auf dem Budget für Arbeit weg ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir freuen uns, dass in diesem Kontext die Blockadehaltung der letzten Jahre beendet worden ist.

Leider wurden die Chancen nicht genutzt, einen ganz großen Schritt – ich habe ja gehört, da kommt noch was –

(Beifall der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

bei der Teilhabe am Arbeitsleben weiterzugehen. Viele Fragen bleiben weiterhin ungeklärt. Wir vermissen zum Beispiel Maßnahmen zur deutlich verbesserten und barrierefreien Vermittlung und Beratung von arbeitslosen Menschen mit Behinderung, insbesondere der langzeitarbeitslosen.

Lieber Jens Beeck, die Abschaffung der Bußgeldregelung ist für uns unverständlich.

(Jens Beeck [FDP]: Das will ich glauben!)

Denn was werden die 40 000 Unternehmerinnen und Unternehmer tun, die derzeit keinen Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, obwohl sie es müssten? Es gibt jetzt die vierte Stufe; die Ausgleichsabgabe wird höher. Aber sie werden diese Ausgleichsabgabe bezahlen und das Ganze dann noch von der Steuer als Betriebsausgabe absetzen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgleichsabgabe eben als Betriebsausgabe sendet ein völlig falsches Signal und sorgt nur dafür, dass sie ihre grundsätzliche Wirkung verliert. Diese Absetzbarkeit ist sofort zu beenden.

(Beifall bei der LINKEN)

Und ja, wie auch Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter fordert Die Linke, die vierte Stufe auf 1 300 Euro und die Stufen eins, zwei und drei auf 250 Euro, 500 Euro und 750 Euro zu erhöhen. Dabei geht es nicht darum, dass mehr Geld im Topf ist, sondern darum, dass der Druck deutlich erhöht wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Dem Gesetzentwurf – auch das haben wir in den Anhörungen herausgehört – fehlt ein eindeutiger Rechtsanspruch auf das betriebliche Eingliederungsmanagement, ein umfassendes zwingendes Mitbestimmungsrecht für betriebliche Interessenvertretung sowie Sanktionen für Arbeitgeber bei Unterlassen. Wir brauchen deutlich mehr und die Sicherung der vorhandenen Inklusionsbetriebe.

Die aktuelle Meldung der Bundesarbeitsagentur von dieser Woche – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss – in Richtung umfassender Inklusion im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen liegt uns vor, und sie besagt klar – sie unterstreicht es –: Wir müssen weiter etwas tun. – Wir gehen heute hier einen Schritt in die richtige Richtung, obgleich wir noch einen weiten Weg gemeinsam zu bewältigen haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jens Beeck [FDP])