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Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Rede von Barbara Höll,

Reden zum Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen

In einer Gesellschaft mit dynamischen Umbrüchen und Modernisierungsschüben in Wirtschaft und im Erwerbsleben der Menschen, verändern sich selbstverständlich auch traditionelle Berufsbilder und Berufsprofile. Dem muss selbstverständlich auch der Gesetzgeber mit angemessenen Initiativen entsprechen.

Für die einzelnen Berufsstände und die Betroffenen gehen diese Prozesse jedoch nicht selten mit immensen Verunsicherungen und Ängsten einher. Berufsinhaber, die sich professionell einer Tätigkeit wie der steuerlichen Beratung verschrieben haben, sind davon selbstverständlich nicht ausgeschlossen.

Angesichts unseres deutschen Steuersystems in seiner Vielfalt, Komplexität und seiner steten Veränderungen verdient dieser Berufsstand ganz besondere Anerkennung und Respekt. Steuerfachangestellte, Buchhalter und Bilanzbuchhalter nehmen eine wichtige Stellung im Rahmen eines notwendigen ordnungsgemäßen Steuerwesens ein. Auch dieser Markt auf dem sich Steuerfachwirte, Steuerberater, Buchhalter und Finanzbuchhalter bewegen ist besonders schnellen Veränderungen und Konkurrenz unterworfen.

Die Erwartungen an den vorliegenden Gesetzesentwurf waren und sind seitens der entsprechenden Berufsstände hoch. Auch meiner Fraktion sind in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche kritische und besorgte Meinungen zum vorliegenden Entwurf der Änderung des Steuerberatungsgesetzes zugegangen. So befürchtet der Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter durch die beabsichtigte Liberalisierung eine Aufweichung bzw. Zersplitterung ihres jeweiligen Berufsbildes.

Ungerecht fühlen sich auch Steuerberater und Steuerfachwirte behandelt; quasi per Gesetz ihres anerkannten Berufsstandes beraubt. Eine Berufsgruppe, eine berufliche Qualifizierung gegen die andere auszuspielen ist ein zentrales Problem des vorliegenden Gesetzentwurfs und. so wirkt er kontraproduktiv für eine bedarfsgerechte moderne Steuerberatung.

Wir meinen, dass Liberalisierung und Anpassung nicht mit Entwertungen beruflicher Qualifikationen einhergehen darf Entscheidendes Kriterium bleibt die Qualität der Leistung für die Kunden, für die Verbraucher und diese lässt sich nur durch hohe steuerpolitische Fachkompetenz erzielen.

Umsatzsteuervoranmeldungen sollten zukünftig nicht mehr von Steuerfachangestellten, sondern nur durch geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte zu veranlassen sein. Dies soll ganz sicher auch der Erhöhung der Qualität und Richtigkeit des Umsatzsteuervollzugs dienen. Wo aber bleiben die Steuerfachangestellten mit ihren Kompetenzen und was ist mit den Syndikus-Steuerberatern beabsichtigt? Es hat den Anschein, dass Steuerberatung künftig als selbstständige begleitende Tätigkeit mit unselbstständiger Erwerbsarbeit parallel verlaufen soll. Mit welchem Ziel?

Sehr geehrte Abgeordnete,

wir sind selbstverständlich für moderne Anpassungen von Berufsbildern, aber sie müssen die Garantie hoher Qualitätsstandards Rechnung tragen und einzelne Berufsgruppen nicht diskriminieren.

Im Falle des vorliegenden Gesetzentwurfes ist wie so häufig vieles gut gemeint, aber unzureichend geklärt. Es scheint fast, dass wieder einmal einigen gegeben und anderen etwas weggenommen werden soll, ohne hinreichende Erklärung und ohne irgendwelche relevanten finanzpolitischen Auswirkungen. Zusatzprüfungen werden verlangt für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte, was geschieht mit den Steuerfachangestellten?

Ja, das alte Steuerberatungssystem muss erneuert werden und den veränderten Bedingungen verbraucherfreundlich angepasst werden. Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter, Buchführungshelfer und selbstständige Buchhalter sollten durch die Gesetzesnovelle versichert sein, sowohl eine Buchhaltung einzurichten, die Lohnbuchhaltung abzuschließen als auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erstellen.

Warum jedoch wird keine Verpflichtung zu Kooperation zwischen Steuerberatern und Buchhaltern bzw. Bilanzbuchhalter angestrebt? Der vorliegende Gesetzesentwurf bleibt den Ansprüchen an eine moderne Steuerberatung auch im internationalen Maßstab viel schuldig.

Was wir brauchen ist eine für den Bürger finanzierbare effektive, fachlich hochwertige und transparente Steuerberatung. Für alle im Steuer- und Buchhaltungswesen tätigen Berufsgruppen brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen und keine Übervorteilung oder Benachteiligung der einen gegenüber der anderen Gruppe.

Ausreichende permanente Qualifizierung jeder einzelnen Steuer beratenden Berufsgruppe und ein allgemeines Leistungs- und Kontrollsystem für veränderte Verbraucheransprüche müssen gewährleistet sein.

Eine Anpassung des Steuerberatungsgesetzes verlangt auch Respekt vor den in diesen für die Wirtschaft und die Gesellschaft so wichtigen Berufen. Der Beunruhigung, die dieser Entwurf bei vielen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Verbänden ausgelöst hat, ist nur zu begegnen mit einem Gesetzentwurf der die verschiedenen Interessen der in der Steuerberatung tätigen Menschen entsprechend berücksichtigt und mit der gesetzlichen Förderung von Kooperation und fairen Wettbewerb einher geht.