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Für die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz

Rede von Sevim Dagdelen,

Für DIE LINKE. ist der Rückgang der Einbürgerungszahlen nicht akzeptabel. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine große Bevölkerungsgruppe auf Dauer von gleichen Rechten ausgeschlossen bleibt. Das demokratiepolitische Problem, dass viele Menschen in der Bundesrepublik nicht die deutsche Staatbürgerschaft haben und damit trotz ihrer Pflichten von Wahlen und gleichen Rechten aber ausgeschlossen sind, wollen wir als DIE LINKE. nicht hinnehmen. Statt wie die Bundesregierung die Einbürgerungshürden immer weiter zu erhöhen, wollen wir die Einbürgerung grundlegend erleichtern.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich einer fehlenden klaren spezialgesetzlichen Regelung zur Rücknahme der Staatsangehörigkeit. Letztlich geht es aber in erster Linie darum, den Verwaltungsbehörden und Betroffenen Rechtssicherheit zu geben, indem der Willkür und dem unbegrenzten Ermessen der Behörden Grenzen gesetzt werden.

Insgesamt folgt die Bundesregierung mit den vorgeschlagenen Regelungen den Empfehlungen der Sachverständigen der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 2007 zum Antrag der Linksfraktion „Einbürgerungen erleichtern - Ausgrenzungen ausschließen“ mit der Drucksache 16/1770 und auch unseren diesbezüglichen Forderungen.
Es ist zu begrüßen, dass nunmehr eine Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund falscher Angaben der Betroffenen im Einbürgerungsverfahren nach mehr als fünf Jahren nach der Einbürgerung grundsätzlich unzulässig ist. Auch, dass von der Rücknahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit oder des Einzelfalles nach Ermessen abgesehen werden kann, begrüßen wir. Berücksichtigt werden müssen aber noch die Folgen einer Rücknahme für mitbetroffene Familienangehörige - insbesondere minderjährige Kinder -, denen kein Täuschungsvorwurf gemacht werden kann, aber auch eine drohende Staatenlosigkeit der Betroffenen.

Wir kritisieren also weniger, was in Ihrem Gesetzesentwurf drin steht, sondern vielmehr, was NICHT in dem Gesetzesentwurf enthalten ist. Denn es besteht gerade im Einbürgerungsrecht ein dringender Handlungsbedarf, wie nicht zuletzt die dramatisch sinkende Entwicklung der Einbürgerungszahlen und die Diskussionen in der Anhörung des Innenausschusses zum Staatsangehörigkeitsrecht erbracht haben.

Denn zunehmend weniger Menschen lassen sich einbürgern meine Damen und Herren.
So wurde im Jahr 2000 mit 186.688 Einbürgerungen zwar ein Höchststand erreicht; doch lässt sich dieser im Wesentlichen mit Sonderfaktoren der damaligen Gesetzesänderung erklären. Seitdem sank die Zahl der jährlichen Einbürgerungen kontinuierlich auf bis zu 127.153 im Jahr 2004 und nur noch 113.030 im Jahr 2007 ab - und damit auf einen Wert noch unterhalb der Zahl der Einbürgerungen vor der Staatsangehörigkeitsreform. 1999 gab es immerhin noch 143.267 Einbürgerungen. Der Rückgang von 2000 bis 2007 beträgt zwischen 32 und 40 Prozent, je nachdem, ob man Sonderfaktoren einbezieht oder nicht.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Für DIE LINKE. ist diese Entwicklung der Einbürgerungszahlen nicht akzeptabel. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine große Bevölkerungsgruppe auf Dauer von gleichen Rechten ausgeschlossen bleibt.
Das demokratiepolitische Problem, dass viele Menschen in der Bundesrepublik nicht die deutsche Staatbürgerschaft haben und damit trotz ihrer Pflichten von Wahlen und gleichen Rechten aber ausgeschlossen sind, wollen wir als DIE LINKE. nicht hinnehmen. Statt wie die Bundesregierung die Einbürgerungshürden immer weiter zu erhöhen, wollen wir die Einbürgerung grundlegend erleichtern.

Deshalb fordern wir in unserem Antrag nicht nur klare Grenzen für die Rücknahme der Staatsangehörigkeit, sondern auch eine großzügige Regelung für den Fall des Verlustes der Staatsangehörigkeit. Denn seit Aufhebung der so genannten Inlandsklausel in § 25 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) zum 1. Januar 2000 durch die rot-grüne Bundesregierung führt der (Wieder-) Erwerb einer anderen Staatangehörigkeit zum unmittelbaren Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Neu-Regelung wurde auch als „Lex Turka“ bezeichnet, weil sie insbesondere den gängigen und von türkischen Behörden geförderten Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nach einer Einbürgerung unterbinden sollte. Einer breiteren Öffentlichkeit und auch vielen Betroffenen wurde die Problematik erst nach Presseberichten im Jahr 2005 bekannt. Seitdem haben übrigens die damals verantwortlichen Vertreterinnen und Vertreter der rot-grünen Bundesregierung keine Gelegenheit ausgelassen, sich als betroffen und mitfühlend zu zeigen.

In der Folge dieser Rechtslage lebt eine unbekannte Zahl von Menschen in der Bundesrepublik, die als Deutsche gelten, die deutsche Staatsbürgerschaftsrechte in Anspruch nehmen und die sich selbst als deutsche Staatsangehörige sehen - die aber streng juristisch betrachtet längst keine mehr sind. Hieraus ergeben sich nicht nur unzumutbare Belastungen für die Betroffenen und ihre Familienangehörigen, sondern auch unübersehbare Folgeprobleme für die Gesamtgesellschaft wie z.B. die Frage der Gültigkeit von Wahlen. Ob Betroffene infolge des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit sogar ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland für immer verlieren, hängt vom Einzelfall und von der konkreten Rechtsauslegung bzw. -anwendung ab.

Vor dem Hintergrund dieser drohenden Folgen kann von den Betroffenen realistischerweise kaum eine „Selbstoffenbarung“ erwartet werden. Nicht zuletzt deshalb, weil ihren Kindern möglicherweise gar die zwangsweise Ausreise aus ihrem Geburtsland droht. Deshalb fordern wir als Linksfraktion schon aus humanitären Gründen eine Amnestieregelung.

Auch hinsichtlich der sogenannten Optionspflicht, bei der Jugendliche zwischen 18 und 23 Jahren gezwungen werden, sich zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden, sieht die Bundesregierung nach wie vor keinen Regelungsbedarf. Für uns ist es auch eine Sache von Gerechtigkeit, dass alle in einem Land geborenen Kinder, die alle gleichsam unschuldig sind, die gleichen Grundvoraussetzungen haben sollen, also etwa die Staatsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Für Kinder bildet natürlich die Gesellschaft, in der sie aufwachsen, den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen und daher sollten sie nicht als Menschen behandelt werden, über deren Zugehörigkeit zu dieser Gesellschaft später noch einmal entschieden werden muss.

Schon gar nicht sollten Kinder ausländischer Eltern zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit oder der ihrer Eltern entscheiden müssen. Dieser Entscheidungszwang wird der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht.

Die Sachverständigen der Anhörung des Innenausschusses zum Staatsangehörigkeitsrecht äußerten deshalb einstimmig erhebliche Zweifel an der Praktikabilität, Sinnhaftigkeit und sogar an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung. Sie gehört deshalb ersatzlos abgeschafft!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Die Bundesregierung hat in einer Pressemitteilung vom 4. Juni 2008 die Zahl der Einbürgerungen als einen Indikator für „Integrationserfolge“ im Rahmen des geplanten bundesweiten „Integrationsmonitorings“ benannt. Wenn dem so ist, dann sieht es um die Integration in diesem Lande allerdings schlecht bestellt aus.

Um diesen Missstand zu beheben, reichen aber eben keine Sonntagsreden aus, wie es die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer immer wieder macht. Wenn erst durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Migrantinnen und Migranten die vollen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in diesem Land erhalten - wie Frau Böhmer in ihrer Pressemitteilung vom 9. Juli 2008 - erklärt, dann soll sie endlich was tun, damit Menschen nicht ständig neue Hürden zur Einbürgerung überwinden müssen.

Das Werben der Integrationsbeauftragten Böhmer für mehr Einbürgerungen hinterlässt auch einen faden Nachgeschmack. Denn die jüngsten gesetzlichen Verschärfungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden ausdrücklich im „Siebten Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“ befürwortet. Eine Einbürgerungskampagne kann - so begrüßenswert diese auch sein mag - die restriktive Rechtslage nicht aufheben. Aber die Rechtslage und Realität wird ja inzwischen auch verleugnet. In einer Pressemitteilung der Integrationsbeauftragten Böhmer vom 13. Oktober scheint sie nämlich jeglichen Bezug zur Realität verloren zu haben. In der Erklärung spricht sie von einer „erfreulichen Tendenz zu einer verstärkten Einbürgerung“, die „für eine gelingende Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt unabdingbar“ sei. Wie die von mir bereits genannten Einbürgerungszahlen der letzten Jahre zu einer erfreulichen Tendenz zu mehr Einbürgerung uminterpretiert werden können, bleibt das Rätsel der Bundesbeauftragten.

Recht hat sie damit, dass Migrantinnen und Migranten mit deutscher Staatsangehörigkeit höhere Bildungsabschlüsse erreichen und mehr beruflichen Erfolg als nicht eingebürgerte haben. Das ergibt die heute vorgelegte Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Mehr als die Hälfte der in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger zwischen 26 und 35 Jahren hat nach der Studie keinen Berufsabschluss. Bei den eingebürgerten Türken seien es nur ein Drittel, so die Studie.

Ernst zu nehmen war das Gerede von Frau Böhmer über das Ziel einer verstärkten Einbürgerung noch nie. Und nach wie vor lehnt sie alle Maßnahmen zur erleichterten Einbürgerung ab.

Eine erfreuliche Tendenz zur verstärkten Einbürgerung könnte sie erreichen, würde endlich die Optionspflicht abgeschafft und die Mehrstaatigkeit endlich zugelassen. Die Zahl der Einbürgerungen könnte so rapide erhöht werden. Wie auch Frau Böhmer im Working Paper 17 der Forschungsgruppe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nachlesen kann, verdoppeln sich die Einbürgerungsabsichten, wenn es die Möglichkeit gäbe, die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zur aktuellen Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Die Erfahrungen in den Niederlanden aus den Jahren der zeitweiligen Zulassung der Mehrfachstaatsangehörigkeit von 1992 bis 1997 stützen diese Annahme. In benanntem Zeitraum stieg die Einbürgerungsrate nämlich auf bis zu 11,4 Prozent an - in Deutschland beträgt sie demgegenüber derzeit jämmerliche 1,6 Prozent!

Statt also immer nur von Integration zu schwätzen und zugleich neue Hürden und Gesetzesverschärfungen mit ausgrenzender Wirkung zu beschließen, muss die Bundesregierung endlich die notwendigen Voraussetzungen für erleichterte und vereinfachte Einbürgerungen schaffen. Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, neue Wege zu gehen - auch wenn es schwer fällt. Integration gelingt nicht durch Ausgrenzung und durch den Aufbau immer höherer Hürden!

Danke.