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EU Zusammenarbeit / 2 Jahre Europa-Vereinbarung

Rede von Alexander Ulrich,

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vereinbarung, die die fünf Fraktionen vor etwa drei Jahren beschlossen haben, stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Zusammenarbeit des Parlaments mit der Bundesregierung dar; das haben die Vorredner schon erwähnt. Aber wie so oft gibt es einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Wenn es eines Beispiels bedürfte, das zeigt, dass es in der Praxis noch hapert, dann, dass kein Vertreter der zuständigen Ministerien in dieser Debatte anwesend ist. Das ist ein Stück weit ein Beispiel dafür, dass man diese Sache nicht ernst genug nimmt. Sie dürfen nicht nur Briefe schreiben, sondern Sie hätten heute Abend auch anwesend sein müssen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wichtig für eine gute Zusammenarbeit ist die Arbeit, die im Europareferat geleistet wird. Ich möchte hier ausdrücklich allen Mitarbeitern des Referats PA 1 danken, die mit ihrer Tatkraft dazu beigetragen haben, dass wir schon einige Schritte vorangekommen sind. Vielen Dank an die Mitarbeiter in diesem Referat.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Monitoringberichte von PA 1 haben die Praxis der Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung überprüft und vorhandene Mängel und Unzulänglichkeiten seitens der Bundesregierung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der BBV offengelegt. Daran knüpft der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen an. Der Antrag würdigt die positiven Seiten der Vereinbarung und die Verbesserung der EU-Arbeit des Bundestags. Aber auch Mängel werden beschrieben, und Abhilfe wird gefordert. Der Antrag ist sicherlich nicht vollständig das weiß jeder, der mit dieser Materie zu tun hat , weist aber in die richtige Richtung. Wir können als Linke diesem Antrag zustimmen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kurzfristig zu unserer heutigen Debatte haben der Vorsitzende und die Obleute des EU-Ausschusses ein Schreiben von Staatsminister Gloser und dem Parlamentarischen Staatssekretär Hintze erhalten. Dort wird in zwei Punkten vonseiten der Bundesregierung Besserung gelobt. Man merkt den guten Willen, aber auch das schlechte Gewissen und den Druck durch die heutige öffentliche Debatte. Leider ist aber zum Inhalt des Briefes festzustellen: Auch die jetzigen Zusicherungen reichen in beiden Punkten nicht aus. Erstens. Der Bundestag muss aus allen Ratsarbeitsgruppen gründlich informiert werden. Nicht nur dann, wenn die Vertretung in Brüssel an den Sitzungen teilnimmt, hat der Bundestag ein Recht auf Information. Zweitens. Bei beabsichtigten Vertragsänderungen will die Bundesregierung dem Bundestag künftig mitteilen, dass es jetzt dem Deutschen Bundestag obliege, zu entscheiden, ob er zu dieser Unterrichtung Stellung nehmen wolle. In der Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung heißt es demgegenüber:
Vor der abschließenden Entscheidung im Rat bemüht sich die Bundesregierung, Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag herzustellen.
Das bedeutet doch eine Verpflichtung der Bundesregierung, sich aktiv um die Zustimmung des Bundestags zu bemühen. Das ist nun wirklich etwas anderes, als den Bundestag auf seine angeblichen Obliegenheiten hinzuweisen. Wenn das nicht eine bloße Ungeschicklichkeit sein könnte, müsste man das als Provokation verstehen.
(Beifall bei der LINKEN)
Abschließend möchte ich noch auf einen Gesichtspunkt hinweisen, der in beiden Anträgen nicht angesprochen worden ist. Trotz manch positiver Entwicklungen bleibt der Zweifel, ob eine Vereinbarung das richtige Instrument ist, die Pflichten der Regierung gegenüber dem Parlament festzulegen. Wir sehen uns durch die aufgetretenen Probleme in der Auffassung bestätigt, dass hier durch gesetzliche Regelungen Abhilfe möglich wäre. Wir sollten versuchen, dies gemeinsam in der nächsten Wahlperiode anzugehen. Ich bin ganz sicher, dass wir in der Zwischenzeit eine Hilfestellung von dritter Seite bekommen werden, vom Bundesverfassungsgericht. Das Urteil, das demnächst ergeht, wird darin waren sich alle Prozessbeobachter einig Leitplanken enthalten, die die demokratische Legitimation des Handelns in der EU sichern sollen, Leitplanken, die mehr Einfluss der nationalen Parlamente, auch des Bundestags, beinhalten. Das wird die Qualität der EU-Arbeit des Deutschen Bundestags ganz erheblich steigern, und manche in diesem Haus, die uns kritisiert haben, dass wir nach Karlsruhe gegangen sind, werden vielleicht noch glücklich darüber sein.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)