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Entwurf eines Gesetzes zur "Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte"

Rede von Heidrun Bluhm-Förster,

Auch die Innenentwicklung hat ihre Grenzen, nämlich dann, wenn Lebensqualität auf der Strecke bleibt, wenn Verdichtung und Vernichtung von Natur und Umwelt stattfinden und damit Erstickung droht.

Das Wort hat jetzt die Kollegin Heidrun Bluhm von der Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)

Heidrun Bluhm (DIE LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Stellen Sie sich einmal vor, Sie wohnen in einer Stadt und schauen von Ihrem Balkon auf einen begrünten Platz und vielleicht sogar auf einen See. Plötzlich kommt ein Investor, der dort ein Einkaufszentrum bauen, Handel ansiedeln, Arbeitsplätze und Umsätze schaffen will. Damit er das Vorhaben durchführt, wird ihm ein schnelleres Verfahren ermöglicht und er wird von der Verpflichtung zum Grünausgleich in der Innenstadt befreit. Dann verändert sich nicht nur Ihre Aussicht aus dem Fenster, sondern Ihre Immobilie ist vielleicht nur noch die Hälfte wert.
Wenn wir also selbst betroffen sind, sehen wir vieles egoistisch. Wenn Sie dann im Planverfahren der Verwaltung Ihre Bedenken schriftlich mitteilen, müssen Sie feststellen, dass diese in dem beschleunigten Verfahren kein Gewicht haben.

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Frau Kollegin Bluhm, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Döring?
Heidrun Bluhm (DIE LINKE):
Bitte.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Bitte schön, Herr Döring.
Patrick Döring (FDP):
Frau Kollegin Bluhm, was halten Sie von dem Fall aus der Landeshauptstadt Hannover, in dem es nach einer Bebauung, einer Versiegelung eines zentralen städtischen Platzes, zum Abbruch von 14 Kilometern geteertem Radweg im Stadtwald kommt? Halten Sie einen solchen Grünausgleich tatsächlich für das Mittel der Wahl, um die Erfüllung der von Ihnen zu Recht angesprochenen Belange sicherzustellen?

Heidrun Bluhm (DIE LINKE):
Im gegebenen Fall gibt man der Natur eine Ausgleichsfläche im außerhalb der Stadt gelegenen Speckgürtel zurück. Die Erfüllung von Umweltbelangen darf nicht als lokaler oder regionaler, sondern muss als globaler Prozess betrachtet werden. Insofern bin ich in jedem Fall dafür, dass dann, wenn an einer Stelle Flächen versiegelt werden, an anderer Stelle Flächen entsiegelt werden. Darauf, ob sie so weit entfernt sein müssen wie in dem von Ihnen geschilderten Fall, komme ich gleich in meiner Rede zurück. Nur so viel: In der Innenstadt muss Grün erhalten bleiben. Das Gesetz wird aber letztendlich dazu führen, dass es irgendwann keinen Baum mehr in der Stadt gibt, es sei denn, wir pflanzen uns welche auf die Dachterrasse.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Peter Hettlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Patrick Döring [FDP]: Das ist falsch!)

Mit dem Gesetz, das als Entwurf vorliegt, wird die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sowie vor allem der Naturschutzverbände und anderer Träger öffentlicher Belange wesentlich eingeschränkt. Innerstädtische Grünzüge und Freiräume sind wichtige Elemente der Wohn- und Wohnumfeldqualität, Herr Döring, und bedürfen erfahrungsgemäß des besonderen Schutzes vor konkurrierenden Ansprüchen.

Auch die Innenentwicklung hat ihre Grenzen, nämlich dann, wenn Lebensqualität auf der Strecke bleibt, wenn Verdichtung und Vernichtung von Natur und Umwelt stattfinden und damit Erstickung droht.

In den Kommunen, in denen es aktuelle Umweltkataster gibt, kann auch ein "normales" Planverfahren zügig realisiert werden. Durch die mangelhafte Berücksichtigung der Umweltbelange wird in der Praxis nicht ein Beschleunigungseffekt, sondern ein Verzögerungseffekt eintreten; denn der Gesetzentwurf widerspricht dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien. Erst 2004 wurde die Umweltprüfung in Deutschland auf das Niveau der europäischen Norm angehoben. Heute, zwei Jahre später, schaffen wir diese teilweise wieder ab. Der EuGH stellt heraus, dass die Festsetzung von Schwellenwerten gerade nicht auf der Grundlage von Grundstücksgrößen geschehen darf. Auch wenn es noch keine Urteile dazu gibt, ist nach In-Kraft-Treten des Gesetzes genau damit verstärkt zu rechnen. Dann ist jede Verfahrensbeschleunigung dahin.
Zielführend wäre die bessere Ausnutzung bestehender Spielräume im Verfahren selbst oder die Aufhebung der Trennung bei der Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange. Dann ließe sich eine wirkliche Verfahrensbeschleunigung ohne Preisgabe inhaltlicher Standards erreichen.
(Beifall bei der LINKEN)

Der Naturschutzbund fasst in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf - aus meiner Sicht: kurz und richtig - zusammen:

Das geplante Gesetz wird seine Zielsetzung kaum erreichen, weil sich die damit angestrebten so genannten Verfahrensbeschleunigungen regelmäßig als Verfahrensbremsen erweisen.

Denn gerade umfangreichere Vorhaben der Innenentwicklung stoßen in der Öffentlichkeit auf ein reges Beteiligungsinteresse. Eine wie von der Bundesregierung jetzt vorgesehene rudimentäre Beteiligung der Öffentlichkeit würde den politischen Unmut weiter befördern.

Meine Redezeit erlaubt leider nicht, Herrn Großmann ausführlich für die Zusammenarbeit zu loben. Aber eines möchte ich an dieser Stelle noch sagen: Herr Döring, wenn Sie so hocherfreut über dieses Gesetz sind und es befürworten, dann macht das uns noch skeptischer.
(Stephan Hilsberg [SPD]: Das ist kein Sachargument! - Patrick Döring [FDP]: Jeder braucht ein Feindbild! Damit kann ich leben!)

Mein Fazit: Das Gesetz ist nicht geeignet, Entbürokratisierung und nachhaltige Stadtentwicklung in Einklang zu bringen, den Flächenverbrauch zu reduzieren und die Verfahren zur Festsetzung von Bebauungsplänen zu beschleunigen. Das Gesetz schränkt demokratische Mitbestimmung und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zugunsten innerstädtischer Verdichtung ohne Umweltausgleich weiter ein. Aus diesen Gründen habe ich meiner Fraktion empfohlen, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)