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Die Menschenrechtspolitik für Afrika muss sich grundlegend verändern

Rede von Annette Groth,

Zum Tagesordnungspunkt 19  „Nachhaltige Entwicklung in Subsahara-Afrika durch die Stärkung der Menschenrechte fördern“ gibt die menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Annette Groth, folgende Rede zu Protokoll:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion DIE LINKE fordert seit vielen Jahren eine andere Menschenrechtspolitik als integraler Bestandteil der deutschen Außen- und Handelspolitik ein. Nur wenn Menschenrechte nicht mehr den Wirtschafts- und Handelsinteressen untergeordnet werden, kann die Menschenrechtslage in den Ländern Subsahara-Afrikas nachhaltig verbessert werden.

Die aktuelle Situation der Menschenrechte in den Staaten des südlichen Afrikas ist problematisch. Dazu hat auch die Afrika-Politik der westlichen Industrieländer, die diese Region vor allem als Rohstofflieferant und Absatzmarkt betrachten, beigetragen. Auch sind viele der betroffenen Staaten bis heute von postkolonialen Strukturen geprägt.

Aus diesem Grund halten wir die Einschätzung im SPD-Antrag, dass bei einer Reihe von afrikanischen Staaten südlich der Subsahara die Chance besteht, die „Löwenstaaten“ der Zukunft zu werden, für mehr als fragwürdig. Bisher zeigt sich in keiner Weise, dass die gestiegenen Rohstoffpreise für die Entwicklung der Länder direkte Vorteile gebracht hätten.

Die Mehrzahl der Rohstoffkonzerne befindet sich im Eigentum transnationaler Konzerne, welche die zusätzlichen Gewinne in die Konzernkassen in den Industriestaaten leiten. Zudem zeigt sich, dass durch den Rohstoffboom die Vertreibung von Bauern zugenommen hat.

Laut Amnesty international sind seit dem Jahr 2000 in Nigeria über 2 Millionen Menschen unrechtmäßig aus ihren Häusern vertrieben worden. Von diesen Zwangsräumungen sind vor allem die ärmsten Bevölkerungsgruppen betroffen. Sie werden in noch größeres Elend gestürzt und verlieren für die Interessen einiger Weniger alles.

Diese Vertreibungen gehen auch aktuell weiter. So sollen in der nigerianischen Hafenstadt Port Harcourt 200 000 Menschen vertrieben werden, damit ein neues Geschäfts- und Freizeitzentrum für Unternehmen und die kleine Oberschicht errichtet werden kann. Dies alles passiert unter Zustimmung der lokalen Regierung, die einen sogenannten «Stadtentwicklungsplan» umsetzt. 2009 wurden 17 000 Menschen gezwungen ihre Häuser zu verlassen, um 40 hochmodernen Uferquartieren Platz zu machen. Mit „Löwenstaaten“ hat dies nach unserer Meinung wenig zu tun, vielmehr mit Unrecht, Vertreibung und Verarmung der Bevölkerung.

Der Antrag der SPD geht von einem verkürzten Menschenrechtsbegriff aus, in dem wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte nur unzureichend angesprochen werden. Dadurch werden wesentliche Ursachen für Menschenrechtsverletzungen nicht angesprochen, und zwar gerade solche, die besonders entwicklungsrelevant sind, etwa die erzwungene Freihandels-, Privatisierungs- und Liberalisierungspolitik durch die Staaten des Nordens.

Menschenrechte dürfen nicht auf die bürgerlichen Menschenrechte beschränkt werden, sondern müssen umfassend definiert werden. Vor allem die sozialen Menschenrechte dürfen nicht mehr hinter Wirtschaftsinteressen zurückstehen.

Der großflächige Verkauf oder Verpachtung von Land an Großinvestoren wird häufig durch Menschenrechtsverletzung durchgesetzt. Westliche Konzerne nehmen den Menschen ihr Recht auf Nahrung und Wasser, damit Blumen für den europäischen Markt gezüchtet werden können. Sie missbrauchen wertvolles Ackerland zum Anbau von Energiepflanzen für die Spritproduktion des Nordens.

Beispiel Äthiopien: Nur 13 Prozent der Landfläche sind landwirtschaftlich nutzbar. Von diesen 15 Millionen Hektar wurden etwa 3,3 Millionen Hektar als Pachtland für Investoren ausgewiesen. Durch diese Verpachtung finden großflächige Umsiedlungen statt. Nomaden wird ihr bisheriges Weideland genommen.

Insgesamt ist der SPD-Antrag von einer problematischen Haltung gegenüber den Partnerländern im Süden durchdrungen. Menschenrechtliche Prinzipien sollen in den Partnerländern „bekannt gemacht werden“, es werden Schulnoten an einzelne Staaten vergeben und Konditionen für die Entwicklungszusammenarbeit gefordert. „Unsere“ Vorstellungen von „Good Governance“ werden zum Maßstab erhoben und als Voraussetzung für Entwicklung dargestellt, obwohl es für diesen unterstellten Zusammenhang keinen Nachweis gibt.

In ihrem Antrag betont die SPD einseitig Selbstverpflichtungen der Afrikanischen Staaten, etwa im Rahmen der Gründungsakte der Afrikanischen Union, des African Peer Review Mechanismus, der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und internationaler Menschenrechtskonventionen.

Es ist viel von afrikanischer Eigenverantwortung die Rede, aber nie von der Verantwortung der Industriestaaten. DIE LINKE lehnt diese einseitige Herangehensweise ab. Es ist eine nicht zu akzeptierende Haltung, dass „wir“ uns herausnehmen, den Menschen in Afrika etwas beizubringen. „Wir“, also die Staaten des reichen Nordens, sind nicht in der Situation, anderen Ländern Menschenrechte zu lehren. Vielmehr müsste die Politik der EU grundsätzlich geändert werden, damit Menschenrechte auch dort verwirklicht werden können. Ich möchte hier als Stichworte nur die unmenschliche Behandlung von Flüchtlingen an der EU-Außengrenze nennen.

Auch die unkritische Bezugnahme auf die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur und AU-Friedensmissionen teilen wir nicht. Die Militarisierung der Beziehungen zwischen der EU und Afrika lehnen wir ab. Menschenrechte werden in Afrika insbesondere auch durch militärische Interventionen des Westens verletzt, siehe Libyen und Côte d’Ivoire. Waffenexporte werden im Antrag zwar angesprochen, es wird jedoch versäumt, Deutschlands Rolle als drittgrößter Waffenexporteur direkt zu problematisieren.

Auch wenn in dem Antrag einige richtige Forderungen aufgegriffen werden, ist er insgesamt ein Dokument einer weitgehend unzureichenden Menschenrechtspolitik. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.