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Demokratie ernst nehmen - Petitionsrecht der Bürgerinnen und Bürger stärken

Rede von Kersten Steinke,

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Petitionsrecht ist Bürgerrecht. Dieses Recht muss so gestaltet werden, dass es von den Bürgerinnen und Bürgern gut handhabbar ist. Das bestehende Petitionsrecht ist aber in fünf verschiedene, für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbare Vorschriften zersplittert: Das ist das Grundgesetz, das ist das Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses, das ist die Geschäftsordnung des Bundestages, das sind die Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden, und das sind die Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen. Mit dem vorliegenden Petitionsgesetzentwurf will die Fraktion Die Linke diese Vorschriften zusammenführen, aber auch das Petitionsrecht bürgernäher, transparenter, nachvollziehbarer und einklagbar machen.
(Beifall bei der LINKEN)
Fest steht: Die Einführung elektronischer und öffentlicher Petitionen im Jahre 2005 war ein großer Schritt in Richtung mehr Demokratie. Bürgerinnen und Bürger können sich jetzt noch einfacher an den Petitionsausschuss wenden; die Nutzerzahlen steigen stetig. Dafür wurde der Petitionsausschuss mit dem Politikaward ausgezeichnet.
Trotzdem bleibt noch viel zu tun; denn die Erfahrungen im Petitionsausschuss zeigen, dass das bisherige Petitionsrecht an seine Grenzen stößt: Beschwerden über Verfahrensweisen, mangelnde Transparenz, mangelnder öffentlicher Zugang, nicht nachvollziehbare Auswahlkriterien und lange Bearbeitungszeiten häufen sich. Auf diesen Erfahrungen basieren auch die Forderungen nach mehr Transparenz und Verbindlichkeit, die seit den 70er-Jahren von Rechtsexperten und der Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in der Demokratie erhoben wurden.
Unser Petitionsgesetzentwurf fußt auf mehreren Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu teilweise strittigen rechtlichen Themen. Intensive und ausführliche Diskussionen mit Rechtsexperten und Wissenschaftlern sowie eine Expertenanhörung der Fraktion Die Linke bestätigten unsere im Gesetzentwurf verankerten Auffassungen in weiten Teilen, gaben uns aber auch Anregungen zur weiteren Verbesserung unseres Entwurfes.
So ist ein Schwerpunkt unseres Entwurfes die Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, das heißt die Stärkung ihrer Informationsrechte und der demokratischen Teilhabe. Wichtig ist dabei:
Erstens. Sitzungen des Petitionsausschusses sind grundsätzlich öffentlich,
(Beifall bei der LINKEN)
sofern es sich das betone ich hier nicht um private, individuelle Anliegen handelt.
Zweitens. Es muss möglich sein, Petitionen öffentlich an den Petitionsausschuss zu übergeben.
Drittens. Es ist wichtig, dass es keine petitionsfreien Zonen gibt. Auch Betriebsräte und Beamte müssen ihr Anliegen als Petition einreichen können.
(Beifall bei der LINKEN)
Viertens. Massen- und Sammelpetitionen sind zu stärken. Natürlich nehmen wir jede einzelne Petition ernst; doch die Bürgerinnen und Bürger können gerade mit Massen- und Sammelpetitionen verstärkt gegenüber dem Gesetzgeber anregen, gesetzliche Veränderungen vorzunehmen.
Fünftens. Wir schlagen vor, das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum von 50 000 Unterschriften auf 20 000 Unterschriften herabzusetzen, um auch kleineren Interessengruppen der Bevölkerung eine verbindliche Chance auf öffentliche Anhörung ihres Anliegens zu geben.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))
Ein zweiter Schwerpunkt unserer Vorlage ist die Stärkung der parlamentarischen Einwirkung und der Kontrolle; denn Petitionen müssen noch mehr Wirkung haben. Unter Achtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung ist es dennoch rechtlich möglich, in begründeten Fällen behördliche Maßnahmen außer Vollzug zu setzen, solange das Petitionsverfahren läuft. Es ist rechtlich möglich, ein eingeschränktes Selbstbefassungsrecht festzuschreiben. Außerdem ist es rechtlich möglich, die Bundesregierung zur besseren Umsetzung der Ausschussbeschlüsse anzuhalten. In fast jedem zweiten Fall der Petitionen mit hohen Voten erklärt die Bundesregierung nach sechs Wochen oder nach einem Jahr, dem Anliegen nicht positiv zu entsprechen.
Zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle gehört für die Fraktion Die Linke die Stärkung der Minderheitenrechte der Opposition. Das wurde bereits 1975 von der damaligen Oppositionsfraktion, von der CDU/CSU, gefordert; deshalb denke ich, dass Sie uns da vielleicht unterstützen.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))
Uns ist bewusst, dass dieser Gesetzentwurf auch Punkte enthält, die zwischen den Fraktionen strittig sind. Trotzdem bitte ich Sie, die von meiner Fraktion unterbreiteten Vorschläge nicht einfach zu verwerfen. Lassen Sie uns in der weiteren parlamentarischen Debatte gemeinsam um Verbesserungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ringen und streiten. Für die Fraktion Die Linke ist ein starkes Petitionsrecht wichtig; denn Bürgeranliegen sind auch ein Spiegel der Politik der Bundesregierung und der Arbeit der Volksvertreter.
Wir wollen mit unserem Petitionsgesetzentwurf das Signal geben: Wir nehmen Demokratie ernst. Die Bürgerinnen und Bürger sehen ihr in Art. 17 des Grundgesetzes verankertes Grundrecht nicht nur als ein Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden; sie verstehen es auch als Chance und Möglichkeit, Hilfe zur Lösung ihrer Probleme zu erhalten.
Halten wir uns also gemeinsam an Christoph Lichtenberg, der sagte: Wenn etwas besser werden soll, muss es anders werden. - In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion mit Ihnen.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))