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Das fehlende kommunale Ausländerwahlrecht stellt ein Demokratiedefizit dar

Rede von Sevim Dagdelen,

Mit unserem Antrag zur Einführung des kommunalen Wahlrechts möchten wir heute in diesem Parlament vor allen Dingen Drittstaatenangehörigen, also Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern, eine Chance geben und endlich die Ungleichbehandlung von Nicht-EU-Bürgern und EU-Bürgern aufheben.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag zur Einführung des kommunalen Wahlrechts möchten wir heute in diesem Parlament vor allen Dingen Drittstaatenangehörigen, also Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern, eine Chance geben und endlich die Ungleichbehandlung von Nicht-EU-Bürgern und EU-Bürgern aufheben.
In der Bundesrepublik Deutschland leben circa 6,7 Millionen Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, von denen 4,6 Millionen nicht aus den Ländern der Europäischen Union stammen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer dieser Drittstaatenangehörigen beträgt 17 Jahre und ist im europäischen Vergleich überdurchschnittlich lang. Dem demokratischen Grundsatz, dass die Betroffenheit von der Staatsgewalt der Anknüpfungspunkt für die Wahlberechtigung ist, wird durch den Ausschluss der Drittstaatenangehörigen vom kommunalen Wahlrecht nicht Genüge getan. Diese fehlende Möglichkeit einer Beteiligung am Kernstück einer Demokratie, an den Wahlen, also das fehlende Wahlrecht, stellt ein erhebliches Demokratiedefizit dar, dem wir Abhilfe schaffen wollen, indem wir diesen Menschen die Möglichkeit geben, an den Wahlen teilzunehmen.
(Beifall bei der LINKEN Reinhard Grindel (CDU/CSU): Warum werden die nicht Staatsbürger? Dann könnten sie teilnehmen!)
Ich komme zu diesem Punkt noch.
Die Mehrheit der europäischen Länder erkennt neben EU-Bürgerinnen und Bürgern auch Drittstaatenangehörigen ein Wahlrecht auf lokaler Ebene zu. In ganzen 16 Ländern der Europäischen Union gibt es bereits ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige. Ich finde, Deutschland die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Kanzlerin Merkel sprechen vom „Integrationsland Deutschland“ sollte mit der Ungleichbehandlung aufhören und diesen Menschen aus Drittstaaten die Möglichkeit geben, an den Wahlen teilzunehmen.
(Beifall bei der LINKEN)
Was bedeutet aber dieses Abstrakte, diese 4,6 Millionen Menschen, konkret? Ich möchte Ihnen das erklären.
Eine Nachbarin aus meinem Wahlkreis, Aylin K., ist 46 Jahre alt, hat zwei Kinder. Sie ist im Ausländerbeirat, engagiert sich im Elternverein vor Ort, engagiert sich im Sportverein für ihre Kinder und engagiert sich natürlich auch kommunalpolitisch. Weil sie aber nicht EU-Bürgerin ist und weil sie keine deutsche Staatsangehörige ist,
(Reinhard Grindel (CDU/CSU): Warum denn nicht?)
darf sie nicht auf kommunaler Ebene an den Wahlen teilnehmen.
(Zuruf von der CDU/CSU: Warum ist sie es denn nicht?)
Ein anderer, der seit drei Monaten in demselben Viertel in derselben Stadt wohnt und die Unionsbürgerschaft hat, darf dort an den Wahlen teilnehmen. Ich finde, es ist ungerecht,
(Reinhard Grindel (CDU/CSU): Ungleiches muss auch ungleich behandelt werden!)
wenn jemand, der sich in der Stadt engagiert, in der er seit 30 Jahren lebt, nicht an den Wahlen teilnehmen kann, aber jemand, der drei Monate dort lebt, an den Wahlen teilnehmen kann. Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Herr Grindel, Sie haben gesagt: Warum sind die nicht eingebürgert? Sollen sie sich doch einbürgern!
(Reinhard Grindel (CDU/CSU): Genau!)
Wenn Sie und andere das kommunale Wahlrecht für Drittstaatenangehörige mit dem Verweis ablehnen, die Migrantinnen und Migranten könnten doch durch Einbürgerung gleiche Rechte erlangen, dann ist das angesichts der Einbürgerunszahlen wirklich zynisch und heuchlerisch.
(Widerspruch bei der CDU/CSU)
Der Rückgang seit 2000, seit der Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, beträgt nämlich ganze 50 Prozent. Gegenüber 2000 kann bzw. will jetzt nur noch die Hälfte aller Menschen eingebürgert werden. In der Regierungszeit der Großen Koalition, 2006 bis 2008, ist die Einbürgerungszahl um circa 22 Prozent gesunken. Da kann die Integrationsbeauftragte noch so viel von Willkommenskultur schwafeln oder auch fabulieren,
(Zurufe von der CDU/CSU: Na, na, na!)
Ursache für den dramatischen Rückgang sind die gezielten Verschärfungen im Einbürgerungsrecht. Deshalb kann man die Menschen nicht darauf verweisen, sie sollten sich doch einbürgern lassen, wenn man ihnen immer wieder den Weg dorthin erschwert hat.
Zudem verweise ich noch einmal auf die 16 Länder in der Europäischen Union, die das kommunale Wahlrecht für die Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger eingeführt haben.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Gerade die massiv rückläufigen Einbürgerungszahlen sind gerade ein weiteres Argument für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige, weil wir verhindern wollen, dass es in Deutschland demokratiefreie Zonen gibt, weil in Stadtteilen immer größere Bevölkerungsteile nicht wählen dürfen. Ferner wollen wir vermeiden, dass es in den kommunalen Stadträten, in den kommunalen Parlamenten eine Legitimationskrise gibt, weil sie von 30 Prozent der Bevölkerung in einer Stadt gar nicht gewählt werden können, obwohl diese 30 Prozent mit den Entscheidungen, die diese kommunalen Parlamente treffen, leben müssen.
Ich möchte ganz bewusst etwas an die Adresse der SPD sagen: Ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass mehrere Politikerinnen und Politiker der SPD gerade in der letzten Zeit gegenüber türkischsprachigen Medien sagen, dass sie das kommunale Wahlrecht einführen wollen.
(Rüdiger Veit (SPD): Richtig so!)
Jetzt, wenn Sie hier reden, werden Sie darauf verweisen, dass der Koalitionspartner das nicht möchte.
(Rüdiger Veit (SPD): Auch das ist richtig!)
Deshalb könne man das nicht einbringen,
(Sebastian Edathy (SPD): So ist das leider!)
und deshalb könne man das nicht beschließen.
Ich erinnere ich mich daran, dass im Vorfeld der Bundestagswahl 2005 die SPD Nein zu der „Merkel-Steuer“ gesagt hat und dann mit der CDU/CSU eine Mehrwertsteuererhöhung um 3 Prozent beschlossen hat.
(Reinhard Grindel (CDU/CSU): Zurück zum Thema! Das ist ein bisschen weitläufig! Verirren Sie sich gerade in die Finanzpolitik? Sebastian Edathy (SPD): Können Sie mir mal den Zusammenhang erläutern?)
Wenn Sie das nicht wollen, der politische Wille also nicht da ist, dann sagen Sie das ehrlich. Seien Sie nicht zynisch und heuchlerisch und gehen vagabundieren und sagen: „Wir wollen das kommunale Wahlrecht“, obwohl Sie die Chance nicht nutzen, im Bundestag ein Zeichen zur Förderung der demokratischen Kultur und eines gesellschaftlichen Konsenses zu setzen, den es bereits gibt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN Sebastian Edathy (SPD): Seit 20 Jahren fordern wir das! Da gab es Ihre Partei noch gar nicht! - Reinhard Grindel (CDU/CSU): In der Kommune wird über Gewerbesteuer entschieden, aber nicht über Mehrwertsteuer!)