Zum Hauptinhalt springen

Bundesregierung verwässert FATCA - Abkommen zw. USA und Deutschland

Rede von Barbara Höll,

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das heutige Thema ist die Bekämpfung von Steuerflucht sowie aggressiver Steuergestaltung. Hierzu liegen uns zahlreiche Initiativen vor. Zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika“ (kurz FATCA). Zum anderen Anträge von SPD, Grünen und ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten.

 

Im Mittelpunkt der Debatte steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung – das Abkommen zwischen den USA und Deutschland. Ausgangspunkt des Abkommens ist das im März 2010 erlassene FATCA-Gesetz. Mit FATCA wollen die USA zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung Finanzinstitute in die Pflicht nehmen. Institute, die nicht bereit sind, ausländische Konten von US-Steuerpflichtigen zu identifizieren und Kontodaten zu übermitteln, müssten den FATCA-Quellensteuerabzug in Höhe von 30 % auf Erträge und bestimmten Zahlungen aus den USA hinnehmen. FATCA sieht eigentlich eine direkte Verpflichtung der Finanzinstitute auf Informationsweitergabe vor. Für die Fraktion DIE LINKE ist FATCA die Initiative, die die meiste Wirkung bei der Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung und Verschleierung verspricht. Wir haben uns daher in unserem Antrag „Steueroasen trockenlegen – offshore und hierzulande – vom 17.4.2013 (Drs. 17/13129) auch positiv darauf bezogen. Allerdings beruhte diese Einschätzung vor allem auf der eigentlich in FATCA vorgesehenen Neuerung, wonach steuerrelevante Informationen künftig direkt bei denen eingeholt werden sollen, die über diese definitiv verfügen. Das sind Banken, sonstige Finanzinstitute und Finanzdienstleister. Sofern diese nicht mitmachen, droht ihnen eine Quellensteuer in Höhe von 30% auf aus den USA abfließende Zahlungen. Durch die mit jetzigen Abkommen vorgenommene zwischenstaatliche Umsetzung legt die Bundesregierung quasi ihre schützende Hand über die deutschen Finanzinstitute, um diese vor der drastischen Quellensteuer zu schützen. Bezeichnenderweise sehen die dem AIFM-Steueranpassungsgesetz angefügten FATCA-Begleitregelungen vor, dass vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße gegen die Informationspflichten lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro behandelt werden. Die zwischenstaatliche Umsetzung von FATCA stellt damit eine Verwässerung des ursprünglichen Ansatzes der USA dar. Mit dem vorliegenden Abkommen hat die Bundesregierung eine Chance vertan, die Beschaffung von steuerrelevanten Informationen auf eine effektivere Grundlage zu stellen. Die USA verfolgen hier den klaren Anspruch einer sanktionsbewehrten Informationspflicht von Finanzinstituten mit dem Ziel einer lückenlosen Aufdeckung von Transaktionen ihrer Steuerpflichtigen. Dies erfolgt insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende Verschleierungsaktivitäten, z.B. durch Verschachtelungen und Zwischenschaltungen. Die Bundesregierung bleibt dagegen ihrem Ansatz verhaftet, die Reste des deutschen Bankgeheimnisses zu wahren. Kapitalerträge sollen nach wie vor anonymisiert über die Abgeltungsteuer mit den Banken als Steuervollzieher erfasst werden. Dabei leisten Banken aktiv Unterstützung zu Steuerhinterziehung und –vermeidung, wie es z.B. die aktuellen Aufdeckungen zu Ex-Cum-Trades (Dividenden-Stripping) zeigen.

Das Abkommen stellt insgesamt eine Verbesserung dar, angesichts der erwähnten Mängel allerdings eine unzureichende. Wir enthalten uns daher.

 

Kurz zu den anderen Vorschlägen von SPD, Grünen und Bundesrat:

Dem gemeinsamen Antrag von Grünen und SPD „Einführung Country-by-Country-Reporting in Deutschland“ stimmen wir zu. Die Einführung der länderbezogenen Berichterstattung für große Kapitalgesellschaften ist zu begrüßen, denn mehr Transparenz, die Offenlegung von Steuerzahlungen, Gewinne, Umsätze, Beschäftigte und Kapitalbeständen, ist ein Baustein für die zur Steuervermeidung.

 

Bei den beiden anderen Anträgen von SPD (Drucksachen: 17/12819 sowie 17/13716) werden wir uns enthalten. Die Anträge erhalten wenig Konkretes und nichts Neues. Bei den wenigen konkreten Forderungen, wie z.B. die Fristenangleichung für die Festsetzung hinterzogener Steuern auf 10 Jahre, stimmen wir zu, dies fordern wir selbst in unserem viel weiter gehenden Antrag „Steueroasen trockenlegen – offshore und hierzulande“ (Drucksache: 17/13129). Kritisch sehen wir die Ausführungen der SPD zum internationalen Steuerwettbewerb, die SPD weist lediglich auf den sog. schädlichen Steuerwettbewerb hin. Unserer Meinung ist Steuerwettbewerb jedoch generell schädlich, denn er unterhöhlt die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates.

 

Ebenso werden wir uns bei dem Gesetzentwurf des Bundesrates (Drucksache: 17/13664) enthalten. Dem Anliegen ist zwar grundsätzlich zuzustimmen, die konkret vorgeschlagenen Maßnahmen erachten wir jedoch als zu pauschal. Und eine verschärfte Kriminalisierung von Bagatelldelikten ist ebenfalls nicht in unserem Sinne. Wir befürworten daher die Ausweitung der konkretisierten Regelbeispiele für besonders schwere Steuerhinterziehung in
§ 370 Abs. 3 Abgabenordnung. Auf diese Weise würde für mehr Steuerhinterziehungsfälle die verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahren gelten.

 

Insgesamt zeigt sich, die Bundesregierung tut viel zu wenig bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und aggressiver Steuergestaltung.

 

Ich danke Ihnen.