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Bundesregierung verschlechtert Position der Mieterinnen und Mieter

Rede von Heidrun Bluhm-Förster,

Rede im Deutschen Bundestag am Donnerstag, den 13.12.2012 zur abschließenden zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG)“ sowie zu dem eigenen Antrag der Fraktion DIE LINKE „Wohnen muss bezahlbar bleiben“ und weiterer Anträge der Opposition.

Heidrun Bluhm (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Mehrere Jahrzehnte hat das Mietrecht für faire und ausgeglichene Verhältnisse zwischen Mietern und Vermietern gesorgt. Aber die gesellschaftlichen Verhältnisse haben sich verändert, und insofern sind auch wir der Auffassung, dass das Mietrecht geändert werden sollte, allerdings nicht so, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition, wie Sie es vorhaben.

(Beifall bei der LINKEN)

Unter dem Vorwand der notwendigen energetischen Sanierung verschieben Sie mit dem vorliegenden Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes alle Lasten auf die Schultern der Mieterinnen und Mieter. Selbst nach der Anhörung, in der Ihre eigenen, von Ihnen bestellten Sachverständigen Ihnen gesagt haben, dass der vorliegende Entwurf kein wirklicher Anreiz zur energetischen Ertüchtigung der Gebäude ist, halten Sie an der Durchsetzung Ihres Vorhabens fest. Denn der wirkliche Grund für Ihre Gesetzesinitiative ist nicht die energetische Sanierung, sondern der weitere Rückzug aus der Verantwortung des Staates in der Wohnungspolitik.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Genauso, wie Sie in den vergangenen Jahren alles unternommen haben, um weiter öffentliche Wohnungen zu verscherbeln, den Privatisierungsprozess förmlich angeheizt haben, steuerliche Vorteile für private Vermieter weiter ausbauen wollen, das Wohngeld und die Städtebaufördermittel weiter zurückgefahren haben, so soll heute nun auch das letzte Glied in der Kette Ihrer Wohnungspolitik hinzugefügt werden, mit der Verschlechterung des Mietrechts auch die Verwertungsbedingungen von Wohnraum für die private Wohnungswirtschaft weiter zu verbessern – und das ausschließlich auf Kosten der Mieterinnen und Mieter, zum Beispiel durch satte Mieterhöhungen nach einer vermeintlichen energetischen Sanierung

(Sebastian Körber [FDP]: Aber die Nebenkosten reduzieren sich! Sie werden niedriger für alle!)

– Sie wollen zwar von 20 Prozent auf 15 Prozent zurückgehen, aber das reicht immer noch nicht aus –, durch die „Bereinigung“ der Mieterschaft nach deren Zahlungsfähigkeit oder durch einen kräftigen Aufschlag bei Neuvermietung, nachdem man die weniger zahlungsfähigen Mieter bereits wegsaniert hat.

Dieses Gesetzespaket ist nicht nur, wie die Sachverständigen einhellig meinen, ineffizient, unfair, systemfremd und verfassungswidrig. Es ist schlichtweg sitten-widrig.

(Beifall bei der LINKEN – Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Was? Frau Kollegin, das kann man wirklich nicht sagen!)

Wenn man die Energiewende im Wohnungsbestand voranbringen will – was auch nach unserer Überzeugung notwendig ist –, dann geht das nur in einem fairen Interessenausgleich. Eine Mietrechtsreform, die dem Anspruch, die energetische Sanierung von Wohnraum voranzubringen, gerecht werden will, kann das niemals durch eine Kostenexplosion im Mietwohnungsbereich erreichen.

Viele Mieterhaushalte – auch normal verdienender Mieter – sind bei den Wohnkosten inzwischen am Ende ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angekommen. Es kommt zu Recht zu öffentlichen Protesten und Widerstand Tausender Mieterinnen und Mieter, wie im November in Freiburg, Hamburg oder auch Berlin. Das wird weiter zunehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Gegen Millionen Mieterinnen und Mieter kann aber die Energiewende nicht gelingen. Unser Verständnis des Zusammenhangs zwischen Energiewende und Mietrecht ist ein völlig anderes.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Welches?)

Unseren Antrag zu diesem Thema haben wir deshalb unter der Forderung „Wohnen muss bezahlbar bleiben“, Herr Kauder, zusammengefasst, und zwar nicht trotz der Energiewende, sondern mit der Energiewende und vor allem durch die Energiewende.

(Beifall bei der LINKEN)

Dazu sind nicht in erster Linie neue Verordnungen und Rechtsänderungen notwendig, sondern vor allem ein klares politisches Bekenntnis zum Klimaschutz als Staatsziel, umgesetzt durch entsprechendes politisches Handeln.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Steuergeld, meinen Sie!)

Unsere konkreten Forderungen dazu haben wir in acht Punkten zusammengefasst. Einige davon will ich Ihnen nennen. Die Linke will qualifizierte Miet-, Betriebs- und Heizkostenspiegel im gesamten Bundesge¬biet. Die Mietspiegel müssen alle Bestandsmieten erfassen.

Wir wollen die Erhöhung der Nettokaltmiete bei bestehenden Mietverhältnissen und bei Neuvermietung nur bei wohnwertverbessernden Maßnahmen zulassen, ansonsten höchstens im Rahmen des Inflationsausgleichs.

(Beifall bei der LINKEN)
Wohnkosten müssen im Verhältnis zu den Durchschnittseinkommen der Mieterhaushalte gedeckelt werden. Wer unterhalb des Durchschnittseinkommens der Bevölkerung verdient, darf mit maximal 30 Prozent seines Einkommens dazu herangezogen werden. Was darüber hinausgeht, muss durch Wohngeld, ergänzt durch eine Klimakomponente, aufgefangen werden.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Planwirtschaft ist das, was Sie vorhaben!)

Die Umlage von Modernisierungskosten muss an den Abschreibungsfristen orientiert werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Dafür reichen bei wirtschaftlicher Betrachtung 5 Prozent aus, und zwar begrenzt auf den Amortisationszeitraum.

(Sebastian Körber [FDP]: Dann saniert überhaupt niemand mehr was!)

Die Umlage ist aber überhaupt nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Modernisierung eine spürbare Energieeinsparung für den Mieter resultiert und damit parallel auch die Betriebskosten sinken.

(Beifall bei der LINKEN)

Vermieter sollen einen Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung haben, wenn sie Sanierungsmaßnahmen entsprechend staatlicher Vorgaben realisieren. Die öf-fentliche Förderung von Modernisierungsmaßnahmen schließt eine kostenlose Mieter- und Energieberatung ein. Eine ersatzlose Räumung der Wohnung nach Kündigung ist für uns nicht zulässig, wenn dadurch in die Obdachlosigkeit geräumt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Diese von uns vorgeschlagenen Regelungen sind umsetzbar, und sie vermeiden eine einseitige und damit ungerechte Belastung der Mieterinnen und Mieter. Auch die Vermieter werden nicht unzumutbar belastet, weil die von uns vorgeschlagene Modernisierungsumlage wirtschaftlich auskömmlich ist. Im Übrigen glaube ich nicht, dass die Vermieter in Erwartung der anstehenden Mietrechtsänderung eine große energetische Sanierungsoffensive starten werden. Dazu war diese Bundesregierung bisher nicht imstande, und mit diesem Gesetz schafft sie es auch nicht. Das Handwerkszeug, das Sie gewählt haben, ist einfach schlecht. Genauso arbeitet auch die gesamte Bundesregierung.
Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)