Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Bodenschutzstrategie und der Entwurf der Rahmenrichtlinie werden nicht nur von der FDP kritisiert. Auch die Umweltverbände sind unzufrieden, allerdings auf andere Weise.
Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Ihnen verrate, wessen Kritik wir im Wesentlichen teilen. Das Europäische Umweltbüro stellt fest, dass die Rahmenrichtlinie kaum konkrete Ziele oder einheitliche Qualitätsstandards festschreibt. Auch wir meinen, durch ihre Unbestimmtheit wird das Tor für Ausweichmanöver jener Mitgliedstaaten geöffnet, die momentan wenig Interesse an einem EU-koordinierten Bodenschutz zeigen, beispielsweise Großbritannien oder auch Österreich. Wien will nicht einmal Risikogebiete ausweisen, weil dies den Bodenwert negativ beeinflussen könne und damit ein Eingriff in das Eigentum sei. Das befürchtet offensichtlich auch die FDP. Sie will ja mit ihrem Antrag die Richtlinie auch in diesem Punkt verwässern.
(Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dabei ist das Gegenteil der Fall!)
Die Linke begrüßt dagegen ein europäisches Gesetz für den Bodenschutz.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos) Michael Brand (CDU/CSU): Das ist doch bodenlos!)
Denn bisher werden die Böden in der EU nur lückenhaft und indirekt über EU-Rechtsakte mit anderen Grundzielen geschützt. Es stimmt, Deutschland hat mit der Verabschiedung des Bundes-Bodenschutzgesetzes für dieses Umweltmedium bereits einen Rechtsrahmen geschaffen; da stimmen wir der FDP zu. Die Liberalen übersehen jedoch, dass die Richtlinie nicht für Deutschland, sondern für alle Mitgliedsländer gemacht wird. Manche davon haben hier größere Defizite. Das spricht unserer Ansicht nach für eine europäische Gesetzgebung. Wir wollen eine mit Biss. Zudem ist auch der deutsche Bodenschutz nicht der Gipfel der Nachhaltigkeit. Zwar haben wir auf dem Gebiet der Altlastenerfassung und sanierung einige Fortschritte gemacht. Allerdings sind die meisten davon im Osten erzielt worden. Die neuen Grundstückseigentümer wurden nach der Wende ja nur dann von der Treuhand von der Sanierung der Altlasten befreit, wenn diese zuvor in einer bestimmten Frist ermittelt wurden. Das hatte eine hektische Altlastensuche großen Umfangs zur Folge. Schließlich hat der Staat ja allen Investoren und auch Spekulanten die Sanierung bezahlt.
Im Westen machen wir uns nichts vor liegen noch jede Menge unentdeckter Altlasten in den Böden, von denen wir noch gar nichts oder nur wenig wissen. Bei der Sanierung wird im Bundes-Bodenschutzgesetz das jeweilige Sanierungsziel abhängig gemacht von der jeweils nachfolgenden Nutzung. Wir haben das damals schon kritisiert. Dieses Vorgehen hat nur wenig mit vorsorgendem Bodenschutz zu tun. Denn so wird der Boden nur als Wirtschaftsgut und nicht in seiner Funktion als Lebensraum und Wasserspeicher begriffen. Die neue Bodenschutzstrategie könnte also auch Deutschland auf die Sprünge helfen. Leider sind die vielfach unpräzisen Formulierungen des Richtlinienentwurfs da wenig hilfreich. Bleibt es dabei, dann wird tatsächlich nur jene Bürokratie erzeugt, die die FDP befürchtet.
Noch zum Schluss. Wir hatten im Umweltausschuss eine Diskussion über eine Veränderung beim Bodenschutzgesetz. Die Linke hatte das beantragt. Es ging um den Standort Schonungen bei Schweinfurt.
(Michael Brand (CDU/CSU): Von Altlasten verstehen Sie ja was!)
Dort wurden Menschen ins Elend getrieben und mussten für Dinge bezahlen, die sie nicht verursacht hatten. Es ging um Arsen, um tausendfach höhere Werte als erlaubt. Damit so etwas nie mehr passiert und damit die Menschen gesund leben können, brauchen wir eine gute Bodenschutzrahmenrichtlinie. Das ist dringend notwendig. Ich appelliere an Sie: Da muss wirklich etwas passieren, damit sich so etwas wie in Schonungen an anderen Altlastenstandorten nie mehr wiederholen kann.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Boden europaweit besser schützen
Rede
von
Eva Bulling-Schröter,