Alexander Ulrich (DIE LINKE): Antrag Grüne
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss zu der Europa-Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung war von allen fünf Fraktionen eingebracht worden. Das war ein seltenes Stück parlamentarischer Normalität in dieser Legislaturperiode.Manches ist seit dem Abschluss der Vereinbarung auf den Weg gebracht worden. Meine Vorredner sind darauf eingegangen. Es mag zwar sein, dass diese Vereinbarung gut ist und dass man sie in Europa vorzeigen kann. Aber zwischen Theorie und Praxis gibt es leider einen Unterschied. Das haben wir in der Debatte gehört. Wenn das auch die CDU/CSU-Fraktion so deutlich zum Ausdruck bringt, dann sollte sich die Bundesregierung ebenfalls dieser Sache annehmen.
Die Bundesregierung hat entgegen den eingegangenen Verpflichtungen weder die Informations- noch die Mitwirkungsrechte des Bundestags auch nur annähernd erfüllt. Der Antrag umschreibt die Mängel umfassend und zutreffend, auch wenn manches noch ergänzt werden könnte, zum Beispiel die mangelnden Informationen im Bereich von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.
Den Koalitionsfraktionen, die immer wieder ihren guten Willen betonten, fehlten offenbar politische Überzeugungskraft und Stärke, um die Rechte des Parlaments gegenüber der von ihr getragenen Regierung umzusetzen. Insofern hat sich die Durchsetzungsfähigkeit der Großen Koalition als ziemlich klein erwiesen.
Bei der heute zu übenden Kritik geht es aber nicht nur um die mangelnde Einhaltung einer Vereinbarung zwischen zwei Verfassungsorganen; es geht vor allem um die demokratische Kontrolle und Legitimation des europäischen Handelns der Bundesregierung. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht 1993 in seinem Maastricht-Urteil im dritten Leitsatz ausgeführt:
Nimmt ein Verbund demokratischer Staaten hoheitliche Aufgaben wahr und übt dazu hoheitliche Befugnisse aus, sind es zuvörderst die Staatsvölker der Mitgliedstaaten, die dies über die nationalen Parlamente demokratisch zu legitimieren haben.
Daran muss sich auch die heutige europapolitische Praxis messen lassen.
Zusammen mit der Kritik, die im vorliegenden Antrag formuliert ist, müssen wir zugleich feststellen, dass es nicht ausreicht, die demokratisch-parlamentarische Legitimation bzw. die erforderlichen Informations- und Mitwirkungsrechte allein in einer schlichten Vereinbarung zu regeln. Auch eine gesetzliche Regelung in einem wie auch immer erweiterten Begleitgesetz zu den europäischen Verträgen reicht nicht aus. Wir brauchen eine grundlegende und umfassende grundgesetzliche Regelung, die auch die Notwendigkeiten der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes entspricht. Nur so können die Rechte des Bundestags und das Demokratieprinzip wirksam gesichert werden.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf unser Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Herr Löning, ich freue mich, dass auch Sie darauf aufmerksam gemacht haben. Insoweit muss auch die FDP anerkennen, dass das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vielleicht gar nicht so schlecht ist, wenn es um das Parlament geht. In dem Verfahren geht es neben der wirtschaftlichen Neutralität und der Erhaltung der Parlamentsarmee vor allem um die fehlende demokratische Kontrolle auf EU-Ebene und die Schwächung des Bundestags.
Nach den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung sind wir guten Mutes, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang Nachbesserungen verlangen wird, möglicherweise am Lissabonner Vertrag und seinen Protokollen selbst, in jedem Fall aber durch die flankierende Einführung von unabdingbaren Parlamentsvorbehalten.
Der heutige Antrag der Grünen ist auch deshalb nützlich, damit dem Bundesverfassungsgericht die Mängel im demokratischen Verfahren des Bundestags praktisch und plastisch vor Augen geführt werden. Noch überzeugender wäre es allerdings gewesen, lieber Kollege Steenblock, wenn auch Ihre Fraktion vor das Bundesverfassungsgericht gezogen wäre.
Ich komme zum Schluss. Es ist gut, dass der Antrag hier und heute vorliegt. Wir werden ihm zustimmen. Die notwendigen Schritte zur Gewährleistung der demokratischen Legitimation europäischen Handelns werden wir aber nicht allein durch eine bessere Einhaltung und durch eine Weiterentwicklung der Vereinbarung erreichen können. Hierzu bedarf es ergänzender Vorschriften von Verfassungsrang. Diese wird es aber erst nach und auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erst in der neuen Wahlperiode geben, in der wir als Linke auch wegen unserer konsequenten Europapolitik stärker vertreten sein werden.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)